Hallo! Laut einem Gerichtsurteil würde das Anfangspasswort bei physischem Zugang zum Gerät dazu einladen, den Router zu konfigurieren und für eigene (kriminelle) Zwecke zu missbrauchen.
Daher musste in diesem konkreten Fall der Geschädigte die horrende Rechnung zahlen. Obwohl er im fraglichen Zeitram in Urlaub war und nachweislich niemand die Wohnung betrat.
Meiner Meinung nach missachtet das betreffende Gericht den Wert des Schutzes einer abgeschlossenen Wohnung, da pysischer Zugang zum Router auch den Austausch des Routers oder das Ausspionieren der Zugangsdaten durch zwischengeschaltete Messmittel ermöglicht. Das entspricht einem Einbruch mit Diebstahl.
Es hätte zumindest in Erwägung ziehen können, dass ein unbemerkter Einbruch gleichsam bei den Datenbanken des Providers hätte erfolgen können, was die gleichen Symptome (Missbrauch der Zugangsdaten und Folgekosten) nach sich hätte ziehen können.
Es bleibt ob der regelmäßig seltsam rückschrittlich und praxisfremd eingestellten Urteile die Empfehlung: aktuelle Urteile verfolgen und möglicht präventiv handeln, denn es geht ja doch Signalwirkung von entsprechenden Urteilen aus, auch wenn sie nicht nachvollziehbar sind, bis ein anderes Urteil eine Gegenrichtung ansteuert.
Die Zeitschrift c't (heise.de) hat hier in der Rubrik Recht immer wieder Kompetenz bewiesen, sehr zu empfehlen.
Viel (!) Glück (!) und Gespür für Fallen zur Vermeidung lästiger juristischer Streitereien (wer cooler, hartnäckiger, mit mehr Sitzfleisch und der besseren Rechtsschutz versehen ist, bekommt in D auch Recht)
Spike
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