Meine Großtante hat heute einen Brief von INWA bekommen, nachdem sie am 23.10. an INWA schrieb, dass sie keine Rechnung von Quam erhalten hat, die man zur Auszahlung des Provisionsanteil einreichen soll, aber trotzdem auf die Auszahlung besteht - inkl. Fristsetzung zum 7.11.2002. (Es handelt sich um 304,50 Euro.)
In dem Brief wird es nicht (hauptsächlich) mit der fehlenden Quam-Rechnung, sondern mit der fehlenden Geschäftsgrundlage (die Grundgebühr sollte erstattet werden) begründet. Ich muss mir den Brief noch mal in Ruhe durchlesen, wenn meine Großtante ihn mir geschickt hat.
Es wird auch auf § 313 BGB <http://dejure.org/gesetze/BGB/313.html> bezug genommen, gleichzeitig aber erwähnt, dass von diesem Paragrafen *kein* Gebrauch gemacht wird (warum wird er dann erwähnt), weil man dann sogar das Handy zurückgeben müsse (was ja nicht stimmt, wie wir wissen). INWA stellt es somit als guten "Kompromiss" für beide Seiten dar.
Es stellt für mich einen Versuch der Abzocke dar, da INWA ja von Quam die Provision bereits erhalten hat, dies zudem zwei unabhängige Dinge sind. Der Kunde hat schließlich alles erfüllt, der Mobilfunkvertrag kam zustande. Die Auszahlung wurde nie von einem Zeitpunkt, an dem der entstehende Mobilfunkvertrag mit Quam(!) wieder gekündigt wird (von welcher Seite auch immer), abhängig gemacht.
Hat jemand anderes den Brief auch bereits erhalten? (Oder habt ihr noch kein Druck auf INWA gemacht?) Bei mir hatte die Auszahlung geklappt (ich hatte auch recht früh eine Rechnung von Quam bekommen und diese schon vor Monaten bei INWA eingereicht). Ein Freund von mir will aber auch noch sein Geld haben.
Wie geht man nun am besten vor?
Liebe Grüße, Keks. blitztarif.de
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