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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Beitrag: Lt. BGB gehört zum Abschluss eines Vetrages zwei übereinstimmende Willeserklärungen. Wenn du diese Seite weggeklickt hast ist es doch wohl offensichtlich, dass du keinen Vertrag abschliessen wollest. Außerdem soll die HFM erst einmal mitteilen wie und in welcher Weise du einen Vertrag mit denen abgeschlossen hast. Ähnlicher Fall wurde in der Sendung
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