ein Freund hat folgende Forderung der Kanzlei Bussek und Mengede bekommen, nach einer Mahnung von nexnet:
Hauptforderung: 60 Euro Zinsen (für 4 Wochen): + 0,30 Euro Mahnkosten nexnet (1 Mahnung): +37,00 Anwaltsgebühr: +32,50 Auslagenpauschale: + 6,50 abzüglich Zahlung Hauptforderung: -60,00 =75,50 zu zahlende Forderung zuzüglich 5% Zinsen über Basiszins aus 60 Euro ab 1 Tag nach Aufstellung obiger Rechnung.
Danach hat die Kanzlei Bussek u. Mengede bei meinem Freund angerufen, um "das weitere Vorgehen zu besprechen".
Die Hauptforderung wurde bereits beglichen mit der Telekomrechnung, allerdings etwa 4-5 Wochen verspätet. Angekommen ist es offensichtlich. Vielleicht fließen in die obige Rechnung noch Mahnkosten vom vorigen Jahr mit ein.
Meine Frage ist jetzt, ob theoretisch Mahnkosten und Anwaltsgebühren einklagbar sind, wenn die Hauptforderung bereits beglichen ist, aber unter Umständen mit "Verzug". Und ab wann dann der Verzug gelten würde. Wenn das 4 Wochen nach Erhalt der Telekomrechnung wäre, wären es nur ein paar Tage im obigen Fall.
Oder ob man solche Forderung wie oben einfach ignorieren kann. Und dann andere Anbieter benutzen (hier treibt nexnet für avivo ein, die Tarife knuut, communisurf und abc...)
Mit freundlichem Gruß atreju
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