Es wird kein Mahnbescheid kommen ^^ Alles heisse Luft! Und wenn - wider Erwarten - doch einer eintrudelt, widersprechen und zurückschicken. Einen 2. Mayhnbescheid wird es garantiert nie geben. Mittlerweile bin ich etwas schlauer und weiss, dass ausser der Gläubigerfordeung nichts weiter mehr seitens eines Inkassobüros geltend gemacht werden kann. Und den offenen Betrag sollte man direkt dem Gläubiger schicken. Die 25 Euro mehr in meinem Fall seinerzeit waren ein kleines Lehrgeld und dürften das Porto der zahlreichen Stressbriefe der Diagonal beglichen haben. Zukünftig fliegen derartige Briefe sofort in den Schredder. In diesem Zusammenhang gebe ich auch den Rat, bei sogenannten Abofallen genauso zu verfahren. Die Drohungen der beauftragten Inkassobüros und Rechtsanwälte sind nahezu identisch, entbehren aber jeglicher Grundlage. Oftmals haben diese "Inkassoberechtigten" dieselbe Adresse wie der Gläubiger und dürften eine interne Abteilung des Gläubigerunternehmens sein. In dem Fall reicht es, anhand der angegeben Bankleitzahl die zuständige Bankfiliale zu ermitteln und denen per Mail oder Brief eine Beschwerde über die unsauberen Methoden ihres Kunden zukommen zu lassen. Jede Bank achtet auf ihren guten Ruf und möchte nicht mit Betrügerfirmen in Verbindung gebracht werden. Dasselbe gilt auch für Inkassounternehmen bzw Rechtsanwälte, die solche Betrugsunternehmen vertreten. Sofern Möglichkeit zum Mailkontakt besteht, spart euch die Kosten für Briefe oder 0180-Nummern. Rechtsanwälte, die als Rufnummer eine 0180er haben, braucht man nicht ernstzunehmen. Ein seriöses Anwaltsbüro hat eine normale Festnetznummer.
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