> Benutzer klaussc schrieb:
> > Oft gibt es aber beim Aufzug gar keine Anbindung an ein
> > Telefonnetz, es kann daher auch nicht zwingend
> > vorgeschrieben
> > sein.
> >
> > Wenn die Telefonanbindung selbst aber nicht vorgeschrieben
> > ist,
> > soll die Festnetzanbindung eine Vorschrift sein?
> >
> > Das erscheint mir nicht gerade logisch, was
> > zugegebenermaßen
> > bei Vorschriften nichts zu sagen hat.
> >
> > Trotzdem hätte ich gerne eine Quelle für die Behauptung ;-)
> >
> > Gruß
> > Klaus
> > > Hallo Klaus,
> > hast Du genügend Zeit, Dir am Wochenende die
> "Notrufaufzugsverordnung" zur Kenntnis zu bringen?
> > http://www.liftdialog.de/en28.htm
> > Ein kleiner Auszug:
> > "Das Notrufsystem muss sich immer in Betrieb befinden,
> wenn der Aufzug für einen bestimmungsgemäßen Zugang für
> Benutzer zur Verfügung steht [siehe EN 81-1:1998, 0.2.5 und EN
> 81-2:1998, 0.2.5]. Die Notrufeinheit muss Notrufinformationen
> an ein Ersatzziel senden können. Die Notrufeinheit muss zu
> Prüfungszwecken das Eingangssignal eines Notrufs so häufig, wie
> es die Sicherheit des Benutzers bei bestimmungsgemäßer Nutzung
> des Aufzuges erfordert, mindestens jedoch alle drei Tage,
> automatisch simulieren [automatische Prüfung] und nachfolgend
> eine Verbindung zur Notrufzentrale aufbauen."
> > > Ich würde den Mobilfunk kategorisch ausschließen.
> > Eine Sparvorwahl dementsprechend auch und eine Lösung über Voip
> erst recht.