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Thread:  Kein Festnetzersatz!
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Beitrag:  36 von 36  [ < ]
Name:  klaussc
Datum / Zeit:  30.09.2007 17:16

Beitrag:
Benutzer Michelle-Janine schrieb:
> Benutzer klaussc schrieb:
> > Oft gibt es aber beim Aufzug gar keine Anbindung an ein
> > Telefonnetz, es kann daher auch nicht zwingend
> > vorgeschrieben
> > sein.
> >
> > Wenn die Telefonanbindung selbst aber nicht vorgeschrieben
> > ist,
> > soll die Festnetzanbindung eine Vorschrift sein?
> >
> > Das erscheint mir nicht gerade logisch, was
> > zugegebenermaßen
> > bei Vorschriften nichts zu sagen hat.
> >
> > Trotzdem hätte ich gerne eine Quelle für die Behauptung ;-)
> >
> > Gruß
> > Klaus
>
>
> Hallo Klaus,
>
> hast Du genügend Zeit, Dir am Wochenende die
> "Notrufaufzugsverordnung" zur Kenntnis zu bringen?
>
> http://www.liftdialog.de/en28.htm
>
> Ein kleiner Auszug:
>
> "Das Notrufsystem muss sich immer in Betrieb befinden,
> wenn der Aufzug für einen bestimmungsgemäßen Zugang für
> Benutzer zur Verfügung steht [siehe EN 81-1:1998, 0.2.5 und EN
> 81-2:1998, 0.2.5]. Die Notrufeinheit muss Notrufinformationen
> an ein Ersatzziel senden können. Die Notrufeinheit muss zu
> Prüfungszwecken das Eingangssignal eines Notrufs so häufig, wie
> es die Sicherheit des Benutzers bei bestimmungsgemäßer Nutzung
> des Aufzuges erfordert, mindestens jedoch alle drei Tage,
> automatisch simulieren [automatische Prüfung] und nachfolgend
> eine Verbindung zur Notrufzentrale aufbauen."
>
>
> Ich würde den Mobilfunk kategorisch ausschließen.
>
> Eine Sparvorwahl dementsprechend auch und eine Lösung über Voip
> erst recht.

Das kann ich erst einmal nicht nachvollziehen, dein gefühlsmäßiger Eindruck, dass ein Festnetzanschluss immer zuverlässiger ist, als z.B. eine Lösung mit einem GSM-Gateway, lässt sich kaum nachvollziehbar nachweisen. Man müsste schon Verfügbarkeitsangaben der Netzbetreiber vergleichen. Weiterhin bräuchte man dann auch noch eine Vorgabe aus einer entsprechenden Vorschrift. So gibt es z.B. Gegenden, wo die Telefonleitungen über Masten geführt werden, kommt es hier zu einem Gewitter muss man hinterher erst einmal die abgerauchte Hardware tauschen. Klarer Vorteil für Mobilfunk.

Dann gibt es noch eine Kleinigkeit:

Ich kenne mehrere Aufzuganlagen, die gar nicht an ein Notrufzentrum angebunden sind. Trotzdem tragen sie aktuelle TÜV-Plaketten.

Scheinbar ist ein solcher Notruf gar nicht explizit vorgeschrieben. Möglicherweise werden die Vorschriften von Seiten der "Notrufbetreiber" nicht vollständig zitiert...

Der Link von Dir gehört ja zu einer Firma, die ihr Geld damit verdient.

Gruß
Klaus

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.· RE: Kein Festnetzersatz! Eplusler 27.09.2007 21:32
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.......· RE: Kein Festnetzersatz! klaussc 30.09.2007 17:16
...· RE: Kein Festnetzersatz! musikbox 29.09.2007 17:38



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