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Thread:  Brauche mal rechtshilfe bei 123simsen.com
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Beitrag:  2589 von 2826  [ < ][ > ]
Name:  hannilop
Datum / Zeit:  11.11.2006 09:35

Beitrag:
Hallo hätte mal ne frage meine nichte hat bei 123simsen.com sich angemeldet für 100 free sms wie sie aber jetzt mitbekommen hat muss sie jetzt 96 € für 1 jahr bezahlen sie ist noch minderjährig hat aber ein falsches datum bei der anmeldung angegeben..

meine frage ist kann man da was machen eine wiederrufsbestätigung haben wir nicht bekommen..

komm ich aus dem vertag wieder raus habe mich ein wenig im internet schlau gemacht und ein wenig was rausgesucht was ich hier auch gleich posten werde,, kann mir jemand helfen wie ich das am besten formulieren soll oder was ich sonst machen kann.....



1)
Gründe für ein nicht existierendes Vertragsverhältnis kann etwa sein, dass der Kostenhinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt war oder auf der Webseite nicht klar erkennbar war. Damit gilt die Kostenklausel nach § 305c BGB als überraschend und kann deshalb angefochten werden.

2)
Zusätzlich kann man sich ob des unklaren und uneindeutigen Aufbaus der Webseite auch auf einen Irrtum und eine arglistige Täuschung (§§ 119, 123, 142 BGB) berufen.
3)
Betroffene sollten zudem die örtliche Verbraucherschutzzentrale informieren und gegebenenfalls Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.

4)
Bis zum Alter von 18 Jahren sind Jugendliche nur eingeschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, Verträge können nur mit Zustimmung der Eltern abgeschlossen werden. Verweigern die Eltern ihre Zustimmung, dann sind diese Verträge nichtig.
5)
Sollten Sie sich von einer Limited betrogen fühlen, brauchen Sie keine Angst vor einer Strafanzeige zu haben. Ist der Firmeninhaber oder Geschäftsführer in Deutschland gemeldet, agiert die Firma in Deutschland. Dann gilt auch Deutsches Recht.
6)
Grundvoraussetzung ist, dass die betroffenen Personen nie eine Widerrufserklärung erhalten haben. Sprich: Diese ist ihnen weder per E-Mail, per Fax noch per Briefpost zugegangen.

7)
Eine im Sinne des § 126b BGB formgerechte Widerrufsbelehrung haben Sie auch in diesem Fall nicht erhalten. Die ersten 100 SMS wurden Ihnen als "Gratis-SMS" versprochen. Ihr Widerrufsrecht ist, wenn Sie sich im Rahmen dieser 100 SMS bewegt haben, auch nicht erloschen, da Sie durch Inanspruchnahme derselben noch keine kostenpflichtige Dienstleistung veranlasst haben.

8)
Dies gilt meines Erachtens selbst dann, wenn bis zu 100 SMS zeitlich nach Ablauf der 14-tägigen "Gratis-Erprobungsphase" versandt wurden. Denn anders können die einschlägigen AGBs von simsen.de im Hinblick auf die nichtordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sowie unter Heranziehung der nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB zu berücksichtigenden Begleitumstände des jeweiligen Vertragsschlusses nicht verstanden werden. Und Zweifel in der Auslegung gehen nach § 305c Abs. 2 BGB selbstverständlich zu Lasten des Verwenders.





ich hoffe ihr könnt mir helfen oder eventuell sagen wie ich so einen brief vormulieren kann....


vielen dank für eure hilfe....

Liebe grüße euer hanni

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· RE: Brauche mal rechtshilfe bei 123simsen.com hannilop 12.11.2006 02:12
· RE: Brauche mal rechtshilfe bei 123simsen.com mexi 06.12.2006 13:57
· RE: Brauche mal rechtshilfe bei 123simsen.com hatschi88 06.12.2006 17:31
· RE: Brauche mal rechtshilfe bei 123simsen.com sushiverweigerer 11.12.2006 11:56
· RE: Brauche mal rechtshilfe bei 123simsen.com Sai_Chan 30.10.2007 10:49

Beiträge in diesem Thread:

· Brauche mal rechtshilfe bei 123simsen.com hannilop 11.11.2006 09:35
.· RE: Brauche mal rechtshilfe bei ... hannilop 12.11.2006 02:12
..· RE: Brauche mal rechtshilfe bei ... GKr 12.11.2006 08:52
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......· Briefvorlage an Inkasso von 123simsen.com tamyda 04.03.2007 06:49
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.· RE: Brauche mal rechtshilfe bei ... Sai_Chan 30.10.2007 10:49

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-12, Erwachsene ab 14 Jahre