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Forum zu:  Flatrate - Internet und Telefonieren zum Pauschalpreis
Das leise Flatrate-Sterben im Mobilfunk
An der Flatrate scheiden sich die Geister
Thread:  Congstar - Der letzte Laden
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Beitrag:  317 von 343  [ < ][ > ]
Name:  spaghettimonster
Datum / Zeit:  09.05.2009 16:47

Beitrag:
Benutzer CGa schrieb:
> Der Kunde hatte ja auch eine Flatrate, die ihm vertragsgemäß
> gekündigt wurde.

Das wurde ihm aber bewusst beim Vertragsschluss verschwiegen, dass das ab einem bestimmtem Volumen absehbar der Fall sein würde. Im Gegenteil wurde ihm mit dem Flatratetarif suggeriert, dass der Tarif für Intensivnutzung genau richtig sei. Und das nicht nur für 1 Monat - wer schließt denn einen Laufzeitvertrag ab, der absehbar nach 1 Monat wieder vom Gegner gekündigt wird? Da lohnt sich doch schon der Aufwand des Vertragsschlusses nicht. Wenn ich das einem Anbieter offenlegen würde, dass ich nach 1 Monat wieder gehe und ihm somit nur Kosten verursache, würde er mich vermutlich auch ablehnen. 1&1 führt ja bereits "Blacklists" mit unrentablen Kunden. Ebenso wenig hätten Kunden Lust auf unrentable Verträge, wenn sie es wüssten. Und warum verschweigt Congstar das? Weil man bei Offenlegung der Wahrheit weniger Kunden anlocken könnte. Das ist nicht ohne Weiteres rechtlich irrelevant, siehe unten.

> Alles andere ist eine sinnlose Diskussion.

Für jemanden, der alle Gegenargumente außer den eigenen ausblendet, vielleicht.

> Will der Kunde eine Flatrate mit längerer garantierter Laufzeit
> muss er eben einen 24 Monatsvertrag abschließen.

Und will ein Anbieter keine Vielnutzer, darf er auch keine Kunden mit vermeintlicher Flatrate anlocken und dabei gezielt verschweigen, dass ggf. trotz vertragsgemäßen Verhaltens schon nach 1 Monat absehbar Schluss ist. Andernfalls würde der Kunde den Vertrag erst gar nicht abschließen.

> Der Kunde war
> damit einverstanden das im monatlich gekündigt werden kann. Der
> Fall ist klar.

So klar ist das nicht. Beispielsweise wurde schon entschieden, dass ein Vermieter einen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs nicht aus solchen Gründen kündigen kann, die ihm schon bei Vertragsschluss klar waren (BVerfG NJW 89, 972). Die Kündigung ist dann rechtsmissbräuchlich und unwirksam.

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Beiträge in diesem Thread:

· Congstar - Der letzte Laden VoelkerJo 08.05.2009 21:37
.· RE: Congstar - Der letzte Laden CGa 08.05.2009 22:09
..· RE: Congstar - Der letzte Laden spaghettimonster 09.05.2009 14:42
...· RE: Congstar - Der letzte Laden CGa 09.05.2009 15:11
....· RE: Congstar - Der letzte Laden spaghettimonster 09.05.2009 16:47
...· RE: Congstar - Der letzte Laden tgklau 08.06.2010 12:23
.· nicht akzeptabel Fred_EM 07.06.2010 23:58
..· RE: nicht akzeptabel rudiradler 10.06.2010 15:13



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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre