Benutzer CGa schrieb:
> Benutzer weblixx schrieb:
> > Ach, der Kunde macht sich schuldig wenn er etwas tut, was ihm
> > vertraglich zugesichert wurde!? Bei einer Flaterate geht kein
> > "ausreizen" denn das Limit ist 24/7. Damit muss der
> > Anbieter kalkulieren. Tut er das nicht ist er ein schlechter
> > Kaufmann. So einfach ist das!
> > Das Limit kann nicht 24/7 sein da man von einer normalen
> Nutzung ausgeht und ein Mensch muss auch mal schlafen und ev.
> auch arbeiten. Das limitiert schonmal eine Flatratenutzung! So
> eine Dauernutzung kann man nicht kalkulieren oder tolerieren.
> Da die Kosten die es dem Anbieter verursacht nicht dem Preis
> den der Nutzer zahlt entspricht. Bzgl. DSL zb verwechseln mache
> eine Flatrate mit einer Standleitung. Vergleicht mal
> Standleitungspreise (zb bei T-Systems) mit den von DSL-Flats!
> Wer 24/7 zB Traffic hat der misbraucht die Flat da das keine
> normale Nutzung ist sondern der verwechselt es mit einer
> Standleitung. Und dann soll er auch dementsprechend zahlen und
> ein gewerbliches Angebot nutzen, denn normale Menschen
> verurschen zb nicht Tagelang oder monatelang Traffic.
> > cu ChrisX
@ ChrisX a.k.a CGa: Dummes Gelaber. Das hat weder was mit normalen Menschen zu tun, noch mit Dauernutzung. Wenn ein Anbieter unbegrenzt SMS bei einer Flatrate anbietet, dann heißt das unbegrenzt. Was sollen da solche Begriffe wie "Mischkalkulation" etc. Wenn er der Meinung ist, das ist nicht bezahlbar wenn das alle machen, soll er es auch nicht anbieten.
Richtig ist allerdings, wenn es eine einmonatige Kündigungsfrist für Optionen oder Verträge gibt, dann für beide Seiten. Das muss man akzeptieren.