Warum meint Teltarif.de, dieses Thema immer wieder(!) zur Diskussion stellen zu müssen? Die rechtliche Position, und nur auf die kommt es an, schützt Händler und Verbraucher gleichermaßen.
Und diese rechtliche Position ist eindeutig: Was angeboten wird, muss geliefert werden.
Wenn sich ein Unternehmen zu seinen Gunten verkalkuliert, nennt man das "außerordentlichen Gewinn". Wenn die Mischkalkulation zu seinen Ungunsten ausgeht, nennt das der Gesetzgeber "unternehmerisches Risiko". Denn das Unternehmen, und nur dieses, ist für seine eigene Kalkulation verantwortlich. Der Rest der Welt kennt die genauen Zahlen nicht einmal.
Daher: Flatrates, bei denen keine genauen Obergrenzen bereits in der Werbung bekannt gegeben werden, dürfen bis zum Anschlag ausgereizt werden. Auch mit sinnfreien Mitteilungen, denn eine inhaltliche Kontrolle findet doch hoffentlich nicht statt.
Es ist ja wohl auch für die Unternehmen nicht so schwer, z.B. ein Volumen "bis zu 100GB/Monat" oder "Flatrate (an 3 von 12 Monaten, sonst bis 20GB/Monat)" anzubieten. Oder die Unternehmen kalkulieren ihre nicht begrenzten Flatrates halt so, dass ihr Preismodell auch bei Extremnutzung funktioniert. Doch das ist deren Bier - der Verbraucher muss sich nicht deren Kopf zerbrechen, und er muss auch nicht deren interne Kalkulation berücksichtigen. Wenn er Pech hat, wird ihm zum Ende der Laufzeit regulär gekündigt - meist dagegen empfindet es das Unternehmen als Pech, wenn ein Verbraucher am Ende der Laufzeit geht. Das ist für beide kein Grund, loszuheulen.
Noch einmal: Werbeaussagen sind verbindliche Angebote. So ist das nun einmal.
Tom
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