FlexFon-muss-dubiose-Vertriebspraktiken-unterlassen.html
Ist doch durchaus vergleichbar.
> > - Ich weise in meinem Beitrag darauf hin, daß ein solcher
> > telefonisch abgeschlossener "Vertrag" niemals wird vor
> > Gericht
> > nachgewiesen werden können.
> > Das wird im Einzelfall zu klären sein und ist eine von der
> Wirksamkeit an sich völlig unabhängige Frage.
> > Die freie Beweiswürdigung obliegt dem Gericht. Erscheint der
> Kunde dem Gericht auf Grund irgendwelcher Umstände
> unglaubwürdig, kann es einen Vertragsschluss annehmen.
> Erscheint dem Gericht dagegen der Kläger, in diesem Fall dieser Anbieter, unglaubwürdig, kann es auch davon ausgehen, daß kein Vertragsabschluß zustande kam? Richtig?
Wäre ich betroffen, ich würde den deutschen Gerichten vertrauen.
> Außerdem, was viele nicht wissen: Beweisen werden muss nur, was
> bestritten wird. Wenn Tele2 also sagt: "Wir haben einen
> Vertrag, Anruf am ... um ... Uhr, Mitarbeiter ..., Notiz ...",
> und der Kunde entgegnet: "Ist mir egal, könnt ihr eh nicht
> beweisen", so ist der Vortrag nicht substanziiert bestritten
> und braucht somit von Tele2 auch nicht bewiesen werden. Der
> Kunde wird zu Recht verlieren.
>
Aber er wird das bestreiten.
Auch wieder nur von mir selbst ausgehend:
In dem Moment, in dem hier eine Klage gegen mich eingeht, gebe ich sie meinem Anwalt. Der wird dann schon dafür sorgen, daß alles seine korrekte Form hat. Das ist seine Aufgabe.
Gleiches gilt für eine Verbraucherschutzzentrale, die einem ebenso juristischen Beistand geben kann.
> Wie soll denn ein Vertrag überhaupt nachträglich auf Grund
> seiner gerichtlichen Beweisbarkeit stehen und fallen? Ich bitte
> Sie! Ein Gericht gestaltet kein Recht, sondern es erkennt es
> lediglich ("...hat das Gericht für Recht erkannt..."). Die
> Wirksamkeit eines Vertrags kann folglich niemals von einer
> Gerichtsentscheidung abhängen.
> > > Womit? Sofern er nicht schriftlich vorliegt? Als unerlaubt
> > erstellter Mitschnitt der illegalen telefonischen
> > Kalt-Akquise?
> > Willigt der Angerufene ein, ist der Mitschnitt verwertbar. Das
> machen inzwischen viele Hotlines nach entsprechender Ansage.
> Mein Broker z.B. immer.
> Toll. Sie haben einen Broker.
> Dass das unerlaubte Kaltakquise war, wird das Gericht in diesem
> Zusammenhang nicht interessieren, weil das mit dem Vertrag
> rechtlich nichts zu tun hat. Zivilgerichte werden nicht von
> Amts wegen tätig, sondern sind an die Anträge gebunden. Sie
> müssen zwar Straftaten den Verfolgungsbehörden mitteilen.
> Unerlaubte Telefonwerbung ist aber keine Straftat. Schon
> möglich, dass der Kunde im Gegenzug Unterlassung verlangen
> kann. Vor einer Verurteilung zur Zahlung wird ihn das aber
> nicht bewahren.
>
> Außerdem gibt es Entscheidungen zu Telefonaufträgen, in denen
> bereits detaillierte, plausible Gesprächsnotizen des
> Mitarbeiters als ausreichend angesehen wurden.
>
> So undifferenziert können Sie die Sache also nicht sehen.
>
Offensichtlich.
Was für ein Staat, indem so eine Vorgehensweise rechtens ist.
Und was für eine Branche, die so erbärmliche Methoden anwendet.
> > Der ja dann auch noch die Pressing-Methode und das
> > Um-die-Sache-Herumgerede aufzeichnet?
> > Was den Druck betrifft, so sieht das Gesetz genau dafür ja ein
> 14-tägiges Widerrufsrecht vor. Der Kunde kann es sich 2 Wochen
> lang in Ruhe anders überlegen. Somit ist der Druck kein Grund,
> telefonische Vertragsschlüsse von vornherein auszuschließen.
> Außerdem können Sie ja jederzeit auflegen, was beim Hausierer
> wegen des persönlichen Kontakts schon schwieriger ist. Wenn
> aber mit dem Hausierer unter oftmals größerem Druck
> geschlossene Verträge wirksam sind, wird sich für
> Telefonverträge schwerlich etwas anderes begründen lassen.
> > Telefonwerbung ist nicht deshalb verboten, weil der Angerufene
> dadurch besonders unter Druck gesetzt würde, sondern wegen der
> unverhältnismäßigen Störung der Privatsphäre. Was Sie wüssten,
> hätten Sie den Auszug des von mir kürzlich zitierten
> BGH-Urteils zur Telefonwerbung gelesen.
> > spl
Danke für die freundlichen Ausführungen.
Nein. Nochmal.
Danke für die Ausführungen, sehr freundlich.
GKr