Benutzer ollile schrieb:
> Hier möchte ich meinen Fall mal schildern.
>
> Noch in meiner alten Wohnung habe ich einen Anbieterwechel für
> mein Festnetznaschluß von der Telekom zu 1&1 abgeschlossen. Nun
> bin ich innerhalb des Ortes umgezogen und habe den Umzug bei
> der Telekom beantragt, worauf diese mir erst schriftlich, dann
> telefonisch mitteilte, daß sie den Umzug nicht vornehmen könnte
Hier ist der Fall eingetreten, dass ein Kündigungsauftrag (mit Übernahme der Rufnr.) durch einen anderen Netzbetreiber erteilt wurde. Dieser Auftrag - diese Kündigung hat 1. Priorität. Die Telekom müsste, die wohl bereits bestätigte Kündigung stornieren, dass bedarf allerdings der Zustimmung von 1&1 und somit also auch von Dir.
Ist also zu klären, ob Du Deinen Auftrag bei 1&1 überhaupt stornieren und nach Deinem Umzug erneut erteilen kannst.
> (technisch wäre es möglich) sondern 1&1, obwohl ich erst ab
> Januar 2012 Kunde sein werde, die Portierung vornehmen könne.
> 1&1 sagte mit wiederum, daß ich natürlich bei meinem jetzigen
> Anbieter, der Telekom den Umzug beauftragen müsse. Nach
> mehereren Telefonaten habe ich zumindest eine
> (kostenpflichtige!) Sperrung meines Anschlußes in meiner alten
> Wohnung erwirken können.
> Und jetzt? Ist Umzug eine Kulanzleistung?
Es ist allerdings auch zu beachten, dass sich Deine Mindestvertragslaufzeit (sofern vorhanden) bei einem Umzug verändert. Dieses hätte wiederum Einfluss auf den Portierungstermin zu 1&1. Ich denke mal, dass sich 1&1 damit nicht zufrieden geben würde, Vertragsbeginn wäre dann statt Januar 2012 der April 2013...