Benutzer rotella schrieb:
> [EDIT] Habe gerade folgendes dazu gefunden:
> http://www.firsturl.de/f0Sg7Uo
Danke für den Link!
So etwas hatte ich vermutet. Der Generalanwalt (das Gericht folgt übrigens praktisch ausnahmslos der Empfehlung des Generalanwaltes, in nationalen Gerichten undenkbar) begründete es mit:
"weil die Netzbetreiber zu Lasten der Verbraucher ungerechtfertigt hohe Gewinne bei Auslandsgesprächen gemacht hätten"
Eine solche Begründung ist gleich in mehrfacher Hinsicht unglaublich. Erstens gibt es in den EU-Verträgen keinerlei Regelungen, wann, in einem funktionierenden Markt, Preise "unangemessen" hoch sind. Wenn Preise sich in Abwesenheit von Monopolen und wesentlichen Marktverzerrungen frei am Markt bilden, können sie niemals zu hoch oder zu niedrig sein. Sie sind immer marktangemessen (natürlich kann man sie selbst immer noch als zu hoch empfinden, aber das ist eine andere Sache).
Aber der Generalanwalt sprach ja auch extra von "zu hohen Gewinnen". Selbstverständlich gibt es auch dazu keinerlei Regelungen in den EU-Verträgen. Unternehmen können so viele und so hohe Gewinne machen, wie sie wollen. Desto mehr desto besser (Steuereinnahmen). Der Staat (EU) muß nur eingreifen, wenn diese Gewinne ungerechtfertigt erzielt wurden, weil gegen Gesetze verstoßen wurde oder aber es keinen funktionierenden Markt gibt.
Bei Gesetzesverstößen muß der Staatsanwalt tätig werden. Ein Gericht kann dann entscheiden, welche Strafen festgesetzt werden. Gesetzesverstöße gab es aber ganz offenbar nicht.
Wenn der Markt nicht richtig funktioniert, müssen die Kartellbehörden tätig werden. Ein Beispiel wäre die Regulierung der Telekom. Aber wie gesagt, Monopolstrukturen kamen nie zur Sprache, weil es keine gibt.