Benutzer ippel schrieb:
> Benutzer rotella schrieb:
> > Im Teilbereich Roamingpreise sahen dies die EU und viele
> > Europäer aber eben anders.
> > Nein, monopolartige Strukturen wurden seitens der EU niemals
> als Begründung für die Preisfestlegung genannt. Dann hätte bei
> der europäischen Monopolkommission ein förmliches Verfahren
> eingeleitet werden müssen.
Es würde mich allerdings auch interessieren, unter welchen Umständen solche Preisfestsetzungen durch die EU möglich sind. Aber kennst du einen Netzbetreiber, der gegen die Regulierung geklagt hätte?
[EDIT] Habe gerade folgendes dazu gefunden:
http://www.firsturl.de/f0Sg7Uo
> > Es wurde den Anbietern ja genügend
> > Zeit gegeben, selbst für eine angemessene Bepreisung
> > zu sorgen,
> > darauf konnten sich die Netzbetreiber aber untereinander nicht
> > einigen.
>
> Das heißt, es hätte Preisabsprachen geben sollen?! So etwas ist
> nach deutschen Gesetzen und europäischen Erlassen unzulässig.
> In einem funktionierenden Markt wird und darf es keine
> Preisabsprachen geben.
Nein, aber Preisnachverhandlungen wären möglich gewesen. Die EU hatte je vor der SMS-Regulierung die Anbieter aufgefordert, für günstigere Roamingpreise zu sorgen. Dies wurde komplett von den Anbietern ignoriert, also kam am Schluss die Regulierung.
> Der Staat (oder hier die EU) hat es nicht zu interessieren, wie
> Unternehmen ihre Preise gestalten. Dies regelt der Markt. Nur
Nun, den Anbietern steht es nach der EU-Regulierung ja frei, dem Kunden auch weiterhin andere Preismodelle fürs Roaming anzubieten, es muss lediglich gewährleistet sein, dass der Kunde auch das EU-Preismodell auswählen kann, wenn er möchte. Es gibt ja durchaus weiterhin Wettbewerb mit Angeboten wie "Reiseversprechen" oder "Smart-Traveller", welche ja auch vom Kunden angenommen werden. Es stimmt also nicht, dass die EU hier den Wettbewerb völlig ausgehebelt hätte.
> Aufgrund des für die EU geltenden Subsidiaritätsprinzips und
> den einheitlichen europäischen Marktrichtlinien darf die EU nur
> in eng begrenzten und klar definierten Umständen regulierend in
> den Markt eingreifen. Diese Umstände lagen in diesem Beispiel
> hier nicht vor.
Dann würde ich aber Klagen der regulierten Netzanbieter erwarten, schließlich haben sie das Recht, vor Gericht solche Regulierungen überprüfen zu lassen.
> Das Problem hierbei ist, daß die EU keine demokratische
> Legitimierung hat. Mitgliedsstaaten müssen - entgegen der in
> den jeweiligen Verfassungen oder im deutschen Grundgesetz
> festgeschriebenen nur vom jeweiligen Volk ausgehenden
> Regierungsgewalt - EU-Erlasse umsetzen. Sie haben keine Wahl -
> außer aus der EU auszutreten, was allerdings nach deren
> Statuten und Aussagen ranghoher Politiker ebenfalls nicht
> möglich sein soll.
Dass die EU ein Demokratiedefizit hat, ist doch unbestritten und gerade erst wieder bem Beschluss der SWIFT-Weitergabe an die USA deutlich geworden, einen Tag bevor das Parlament hätte zustimmen müssen. Aber das ist ein anderes Thema...