> Dann hätte der Kunde alternative Angebote in Anspruch nehmen
> können. Hat er aber nciht in großem Umfang. Der Verbraucher
> fand es insgesamt also nicht unvershcämt.
Also vor 2 Jahren gönnten wir uns eine Reise nach Dubai. Gleich nach Ankunft wollten wir uns eine SIM-Karte zulegen, da die Preise nach Deutschland ca. 90 % günstiger waren als von meinem deutschen Vertragshandy. Doch als man mir dann sagte, dass die Aktivierung bis zu 72 Stunden dauern könne, war ich geschockt. Was soll ich mit so einer Karte, wenn sie die Hälfte des Urlaubs gar nicht funktioniert. Wir wollten zuhause Bescheid geben, dass wir gut angekommen sind und wollten auch ggf. das Hotel oder den Taxiservice vor Ort anrufen, wenn mal was ist.
Doch das wurde mir dann wirklich zu umständlich. Der zweite Netzbetreiber in Dubai war auch nicht besser. Dann haben wir es gelassen und telefonierten 4 Minuten vom Hotel aus - und das wars dann auch. Kostete 10 Euro im vergleich zu 12 Euro vom deutschen Vertragshandy.
Per Prepaidtarif hätte ich vor der Abreise mein Guthaben noch vertelefoniert. Wobei hätten die Netzbetreiber vor Ort besser verdient?
Insofern begrüße ich die EU-Regelung. Ich fahre oft nach Luxemburg und möchte daher meine Netzsuche nicht auf mein Heimatnetz beschränken. Früher kostete es mich knapp 2 Euro, wenn ich ein Gespräch in Luxemburg annahm. Damals schaltete ich auf manuelle Netzsuche. Wenn mich heute jemand im Grenzgebiet anruft, weiß ich im Zweifel auch nicht, ob ich gerade in D oder Lux eingebucht bin - aber ich weiß, dass ich nicht arm drüber werde.
Telly