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Hi,
ich musste mit meinem 18. Lebensjahr von zu Hause ausziehen und bekam als Schüler Arbeitslosengeld II und war dadurch von der GEZ befreit worden.
Als ich im Februar 2006 aufgefordert worden bin die halbjährliche Arbeitslosengeld II Bescheid einzureichen habe ich das zusammen mit einem Schreiben getan.
In dem besagten Schreiben wies ich die GEZ darauf hin das mit dem aktuellen Schuljahr (Juli 2006) auch meine Bezüge des Arbeitslosengeld enden würden und ich entweder meinen Grundwehrdienst bei der Deutschen Bundeswehr leisten würde oder eine Berufsausbildung beginnen würde. Aus diesem Grund habe ich von der GEZ Informationen bzw. Bedingungen bezüglich einer Abmeldung bei der GEZ angefordert.
Leider bekam ich darauf keine Antwort.
Es kam wie gedacht, ich habe eine Berufsausbildung begonnen und war nun kein Bezieher von Arbeitslosengeld II mehr. (Bekomme bis heute ergänzend zu meiner Ausbildungsvergütung die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe der Bundesagentur für Arbeit)
Im Oktober 2006 kam dann, ohne das die GEZ auf irgendwelche Punkte meines Schreibens einging, ein Gebührenbescheid von 51,09€.
Darauf hin rief ich bei der GEZ-Hotline an, wo mir mitgeteilt worden ist, dass ich als Empfänger der Berufsausbildungsbeihilfe oder als Bafög-Empfänger die Möglichkeit auf Befreiung der GEZ habe. Ich brächte hierzu lediglich die Bescheide der GEZ zu zusenden. Des Weiteren habe ich die Dame der GEZ-Hotline darauf aufmerksam gemacht, dass ich bislang noch keine Antwort auf mein Schreiben von Februar 2006 erhalten hatte, worauf ich zu Antwort bekam: „Das ist schlecht und wirklich nicht schön, ich bitte Sie nochmals ein Schreibe einzusenden und den Sachverhalt erneut zu schildern“. Dies tat ich dann auch umgehend.
Leider bekam ich auch auf dieses Schreiben ebenfalls keine Antwort.
Es kam lediglich im Dezember 2006 eine „kostenlose“ Zahlungserinnerung über einen offen Betrag von 34,06€. Man hatte also scheinbar für den letzen Monat meine Befreiung für den Zeitraum von September 2006 – November 2006 berücksichtigt.
Ich reagierte auf diese Zahlungserinnerung nicht, da die GEZ bislang noch immer nicht auf meine Anfrage/Schreiben eingegangen war.
Nun bekam ich heute (14.03.2007) einen kostenpflichtigen Gebührenbescheid (8,00€ Aufschlag), in dem nun der Gesamtbetrag von 42,06€ gefordert wird:
„Sollten Sie auch künftig die Rundfunkgebühren nicht rechtzeitig zahlen, werden wir diese jeweils mit Gebührenbescheid festsetzen.“ (…) „Sollten Sie die festgesetzten Gebührenschuld nicht innerhalb von 2 Wochen bezahlt haben, werden wir gegen Sie die VOLLSTRECKUNG einleiten.“ (…) „Außerdem müssen Sie im BUSSGELDVERFAHREN zusätzlich mit einer Geldbuße bis zu 1000€ rechnen.“
Nun also meine Frage: Wie soll ich nun weiter verfahren? Es kann doch nicht sein das die GEZ alle meine Schreiben ignorieren darf, und ich immer schön zur Kasse gebeten werde.
Zumal ich auch für den Zeitraum von September bis Oktober 2006 ein anrecht auf Befreiung hatte, ich aber von der Bundesarbeitsagentur darüber nicht informiert worden bin.
Hätte die GEZ mir auf das Schreiben von Februar 2006 mit Informationen und Bedingungen zur Abmeldung der GEZ gedient, so hätte ich eine solche Abmeldung auf jeden Fall in die Wege geleitet, ach wenn dies geheißen hätte, dass ich sämtliche „Empfangsgeräte“ nicht empfangsbereit gemacht hätte.
Auch wenn es eine recht lange Geschichte ist, hoffe ich auf kompetente Antworten und bedanke mich schon mal im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
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· Gez antwortet nicht auf Schreiben, ... exp 14.03.2007 20:18
· RE: Gez antwortet nicht auf Schreiben, ... garfield 10.04.2007 11:21
· RE: Gez antwortet nicht auf Schreiben, ... Moneysac 10.04.2007 11:31
· RE: Gez antwortet nicht auf Schreiben, ... garfield 10.04.2007 11:40
· RE: Gez antwortet nicht auf Schreiben, ... raio-k 10.04.2007 12:09
· RE: Gez antwortet nicht auf Schreiben, ... baeckerman 10.04.2007 12:37
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· RE: Gez antwortet nicht auf Schreiben, ... Oetker 26.04.2007 17:31
· RE: Gez antwortet nicht auf Schreiben, ... garfield 21.04.2008 19:01
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