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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 28.05.2012 |
Beitrag: Hy Wolfgang, danke für den guten Rat. Ich denke, wenn Diagonalinkasso zustzl. Kosten mit Ihren dauernden Mahnanschreiben produziert, so haben sie sicherlich Erfahrungen im Eintreiben dieser Gebühren. Ich hatte schon gleich zu Anfang Diagonalinkasso aufgefordert, die € 1,06 Ihres Mandanten einzuklagen, worauf immer neue kostenintensive Mahnungen erfolgten. Ich meine, daß bei einer evtl. Verhandlung, diese Gewinnvermehrung vom Gericht nicht anerkannt wird, unabhängig davon, ob die Hauptforderung rechtens ist. Na mal abwarten.
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