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Forum zu:  Gericht ordnet Sofortsperrung rechtsextremer Webseiten an
Gericht: Sperrungsverfügung muss nicht sofort vollzogen werden
Einspruch gegen Sperrungs-Anordnung von Internetseiten in NRW
Thread:  Provider-Sperre
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Beitrag:  2 von 5  [ < ][ > ]
Name:  Mobilfunk-Experte
Datum / Zeit:  13.11.2002 13:53

Beitrag:
> Die beteiligten Internet-Provider, auf deren Servern sich von
> der angeordneten Sofort-Sperrung betroffenen Internetseiten
> befanden, haben damit recht bekommen.

Wenn sich die Web-Seiten tatsächlich auf Servern dieser Provider befänden, läge die Sache anders. Dann könnte man die Provider (die in diesem Fall 'Webhoster' wären) ohne Weiteres verpflichten, rechtswidrige Inhalte 'vom Netz' zu nehmen.

Das ist aber gerade nicht der Fall. Die Web-Seiten befinden sich auf Servern irgendwo im Ausland. Die Provider stellen nur den Zugang zum Internet her. Nach den Vorstellungen der Regierung hätten die Provider ihre Kunden am Zugriff auf die beanstandeten Seiten hindern sollen.

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· Provider-Sperre Mobilfunk-Experte 13.11.2002 13:53

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