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Diskussionsforum

Forum zu:  Telefonsex-Kunde will Rechnung nicht zahlen
Thread:  Verlogenheit
  1 von 2  [ > ]
Beitrag:  RE: BGH-Urteil zu Telefonsex (RE: Verlogenheit)
  12 von 12  [ < ]
Name:  hardi
Datum / Zeit:  16.04.2002 14:07

Beitrag:
Benutzer ron's enemy schrieb:
> Außerdem: Selbst wenn man annimmt, dass Telefonsex sittenwidrig
> sei, ändert das nichts an dem Vertragsverhältnis zwischen dem
> Kunden und seinem TK-Anbieter - d.h. er muss das Entgelt
> bezahlen. Auch das ist nicht erst seit der BGH-Rechtsprechung
> bekannt. Soll ich Urteile nennen?
>
Also, ich verstehe da was nicht. 0190 er Nummern sind eine Möglichkeit "Dienstleistungen" über die Telefonrechnung abzurechnen. Deshalb, entweder die Rechnung ist über eine Dienstleistung also in diesem Fall sittenwiedrig oder die Rechnung ist über ein Telefongespräch also Wucher. Und dabei sollte es egal sein, ob dies über den TK Anbieter oder den Dienstanbieter abgerechnet wird.
Aber da ja nicht mal Richter wissen, wie man etwas wie auslegt, wie soll da noch der Bürger wissen was recht oder unrecht ist. Ich glaube so langsam, im Zweifelsfall immer für die Spekulanten und Abzo....


PS Ich bin auch dafür, daß jemand, der bewußt Telefonsex in Anspruch nimmt auch dafür bezahlen muß.

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