Halli-Hallo!
Benutzer s.hillers schrieb:
> Ist die Speicherung der Verbindungsdaten nicht ohnehin
> gesetzlich vorgeschrieben?
> Ist es denn nicht ohnehin so das wenn ein Staatsanwalt mit
> einen Beschluß kommt die Telekomunikationsanbieter die Daten
> raus rücken müssen?
Mir war so, als wenn noch vorhandene (Löschung ja erst 0 bzw. 80 Tage nach RechnungsVERSAND -auf meiner Rechnung von gestern sind 41 Tage alte Gespräche drauf-) und zukünftige Kommunikationsdatensätze auf Gerichtsbeschluss hin herausgegeben werden. (Der Staatsanwalt beantragt nur einen solchen Beschluß, bekommt ihn aber auch in rund 85% der Fälle)
Benutzer s.hillers schrieb:
> Werden nicht beim Internet by Call immer die IP und die
> besuchten Seiten eines Users mit der dazugehörigen Rufnummer
> von dem aus man sich in das Internet eingewählt hat 80 Tage
> gespeichert? Da man sich ja auch vom Handy aus in das
> Internet einwählen kann sollte hier doch der gleiche
> Speichermnechanismus greifen, oder?
Beim CbC werden die einer dynamisch vergebenen IP zugehörigen Rufnummer gespeichert (Nutzungszeitraum). Die Dauer ist mir nicht eindeutig bekannt, ich gehe aber von 80 Tagen aus.
Die besuchten Seiten werden im besuchten Server gespeichert (IP und Zeitstempel).
Wenn z.B. ein Server attackiert wurde, hat man eine IP. Aus dem IP-Volumen (die Provider haben unterschiedliche zugewiesene IP's) leitet man den Provider ab. Eine Anfrage an den Provider bringt dann die Rufnummer hervor (oder die kompletten Daten bei CbC mit Anmeldung), ansonsten muss man aus der Rufnummer den Netzbetreiber des Anrufers ermitteln, der dann die Kundendaten kennt. Vielleicht sind ja dessen Daten schon weg, und die Nachweiskette ist unterbrochen... (sic!)
Benutzer s.hillers schrieb:
> Also der einzige vorteil beim sofortigem löschen der
> Verbindungsdaten haben die Telekommunikationsanbieter....
Naja, siehe Ende letzer Ansatz...
Schönes Wochenende!
Ciao/HaJo