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Ich habe ein paar Verständnisprobleme mit der Beschreibung des Vorgangs im Artikel.
Verstanden habe ich es so, dass die Anwältin 1 einen Telekom-Anschluss hat und Anwälting 2 einen Vodafone-Anschluss. Der Vodafone-Anschluss sollte in die neue Kanzlei umziehen, der Telekom-Anschluss von Anwältin 1 wurde gekündigt. Die Rufnummern des Telekom-Anschlusses sollten auf den Vodafone-Anschluss in der neuen Kanzlei portiert werden. Richtig?
Das folgende kann ich nun nicht mehr nachvollziehen: "Da das Vertragsende erst im Juni ist, würde die Telekom den Anschluss insgesamt, also auch von der ersten Anwältin mit dem Vodafone-Anschluss, so lange verweigern, bis das Vertragsende des Telekom-Anschlusses erreicht sei."
Warum das denn? Man kann doch in einer Kanzlei einen Vodafone- und einen Telekom-Anschluss parallel betreiben. Die Telekom kann allenfalls die Kündigung des Anschlusses von Anwältin 1 und die Portierung der Rufnummern zum Vodafone-Anschluss verweigern. Dann wird der Telekom-Anschluss eben nicht gekündigt, sondern zieht ebenfalls in die neue Kanzlei um. Parallel dazu wird der Vodafone-Anschluss zunächst ohne die Telekom-Rufnummern geschaltet. Wenn der Telekom-Vertrag endet, werden die Rufnummern auf den Vodafone-Anschluss portiert und der Telekom-Anschluss abgeschaltet. Woran ist das gescheitert? Und warum hat die Telekom der Kündigung trotz Restlaufzeit des Vertrags überhaupt stattgegeben?
Gruß
niknuk
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