Benutzer Telly schrieb:
> Das halte ich für total "gefährlich". Somit wären die
> Frequenzen nie für mögliche andere Techniken frei.
Wenn ich ein Grundstück kaufe, ist das auch nie für andere Dinge frei, wenn ich es nicht verkaufe oder verpachte. Das ist mit allen Dingen so.
Das Unternehmen, welches die Frequenzen besitzt (bzw. die Nutzungsrechte hat), kann damit gerne machen, was es will. Verkaufen, nutzen, verleihen, was auch immer. Es ist der Kern eines jeden Eigentums, daß der Eigentümer volle Verfügungsgewalt über sein Eigentum hat, selbst wenn es deutlich bessere Nutzungsmöglichkeiten für sein Eigentum gäbe.
Kleines Beispiel. Ich arbeite für eien Radiostation in den USA. Diese hält seit vielen Jahrzehnten Lizenzen für UKW- und MW-Sender in Großstädten. Diese wurden einmal für ein paar Dollar erworben, als der Radiomarkt erst richtig in Schwung kam bzw. UKW noch nahezu unbekannt war. Die Frequenzen wurden damals von der Aufsichtsbehörde frei vergeben - auf Antrag. Kosten waren damit allenfalls im technischen Bereich verbunden.
Heute nun liegen dadurch in der Bilanz des Unternehmens unfaßbar große stille Reserven. Denn heute sind diese Lizenzen zum Teil dreistellige Millionenbeträge wert.
Die meisten Frequenzen werden für Programme genutzt, die relativ wenig Zuhörer haben. Das liegt am Art des Programmes. Sie sind speziell. Es stehen reihenweise andere Unternehmen Schlange, die sich gegenseitig überbieten, um an diese Sahnestücke von Frequenzen zu kommen. Manchmal hat mein Unternehmen einige verkauft, meistens nicht.
Tja, Pech halt für die anderen Unternehmen. Eigentum ist Eigentum. Aber wenn der gebotene Preis hoch genug ist und die anderen Bedingungen stimmen, kommen sie aber ja vielleicht einmal zum Zug. Falls nicht, müssen sie eben andere Wege suchen, ihre Programme zu verbreiten.
> Und weshalb sollten Unternehmen kostenlos Frequenzen "gewinnen"
> und sie kostenpflichtig weitervermieten?
Da Frequenzen niemandem gehören, kann sie auch jeder beanspruchen. Um dies koordiniert geschehen zu lassen, kann der Staat sie verwalten und dann verlosen.
Dasselbe gilt bei Grundstücken. Gehört ein Grundstück niemandem oder ist erkennbar aufgegeben worden, kann es jeder - kostenlos - als sein Eigentum erklären. Ist seit Anbeginn des BGBs so. Allerdings kommt dies in der Praxis kaum jemals vor.
> Und das auch noch für immer und ewig und auf die "Erstgewinner"
> beschränkt, da nie neue Marktteilnehmer ins Spiel kommen
> können.
Aber selbstverständlich doch: Der Erstbesitzer kann seine Rechte verkaufen, vermieten oder was auch immer damit machen. So wie immer bei Eigentum in jeder Form.