@Telly
> > eigentlich ist es mir ja lieber wenn keine antwort (mit einem
> > anmeldebogen) auf meine anfrage ankommt - GRINS
> > Du solltest nicht glauben, dass der Beitragsservice von einer
> Zahlungspflicht abstand nehmen wird, nur weil sie Dir nie oder
> an eine falsche Adresse geantwortet haben.
> > Diese (Nicht-)korrespondenz interessiert im Zweifel niemanden.
> Sollte Zahlungspflicht bestehen, werden die entsprechend
> nachfordern.
genau daraum geht es mir ja.
wenn ich schreibe sie möchten mir doch bitte einen Antrag senden und dazu eine Antrag auf minderung wegen der bestehenden schwerbehinderung, dann habe ich das damit beantragt.
wenn sie mir den (fromular-)antrag nicht zusenden, denn werde ich wohl ggf. zwar nachzahlen müssen, da ich aber bereits (formlos) die minderung des beitrages beantragt habe, können sie mir zumindest nicht den vollen Beitrag nachbelasten.
das macht denen dann wieder viel arbeit und mir die befriedigung etwas für meinen (finanziellen) Beitrag zurückzuerhalten.
Ich bekomme ja leider nichts anderes von der GEZ, weil ich ja keinen fernsehr, kein radio und keinen pc in good old Jermanie habe und entrepchend auch in germanie kein deutsches programm emprangen kann was die GEZ ja mit den beiträgen unterstützt . . .