kel28
> > abkürzung RBStV ?
> > für den 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. :-)
ich hatte bei dem V am ende nicht auf Vertrag sondern eher auf Verordnung getippt.
Wobei das gelich das nächste "Problem" darstellt, denn in einem Vertrag haben 2 oder merhere Vertragsparteien sich auf eine Definition geeinigt.
In einer verordnung wird dagegen eine Definition vom 8verordnenden) Staat festgeschrieben.
Insofern muss ich als "Zahle-"Mann ja nicht mit der Definition der Vertragsparteien einverstanden sein, wie es bei einer Verordnung von Staats wegen ja "als Staatsangehöriger" zumindest sinnvoll wäre.
klar kann man auch verordnungen auf Rechtmässigkeit prüfen lassen. aber ich denke eine Verordnung ist "meistens" wasserdicht, während ich einige Verträge bzw. vertragsklauseln kenne die von deutschen gerichten gekippt wurden, weil das gericht da eine andere Meinung vertritt als die vertragsparteien . . .
ich denke mal eine chance nicht zahlen zu müssen gibt es sicher - auch wenn ich sie persönlich als eher gering einschätzen würde.
Mal schauen, was die zukunft mir bringt. Lohnend würde ich auf jedem Fall einen einspruch gegen den Gebührenbescheid empfinden und ein Zahlung unter vorbehalt und ohne anerkennung der rechtspflicht.
das sind ein paar wenige dinge die dafür zu tun sind und der geringe aufwand dafür steht meines erachtens in der realtion zum möglichen (aber eher unwahrscheilichen) ergbnis so das ich mir diese Arbeit machen würde und dann darauf hoffen könnte das irgednwer vor gericht zieht und es dann ähnlich wie mit der Grunderwerbssteuer gekippt werden könnte und jeder der dagegen einspruch erhaben hatte hatte nach abschluss der gerichtsverfahrens den vorteil - währdn diejenigen die keinen einspruch gemahct hatten jetzt die A-Loch-karte haben . . .
Aber ob man den aufwand treiben will, das muss ja jeder für sich selbst entscheiden.
Ich bin auch mal darafu gespannt ,welche auffassung vertreten wird zu den zur weitervermietung leerstehenden wohneinheiten.
so wie es sich jetzt für mich darstellt - müsste dafür ja der eigentümer zahlen solange leerstand besteht - oder ist da eine "ausnahmeregelung" bekannt ?
Ach ja, für mich als anerkannter schwerbehinderter ist natürlich auch interessant welche Regelungen dafür gelten um dann ggf. zumindest nur den verminderten satz für scherbehinderte zu bekommen.
gibt es da einschränkungen zu den schwerbehindertenklassen ?
mein wissensstand ist besher das nur die die blind und taub sind bei der gebühr auf null gesetzt werden - und diejenigen die schwerbehindert sind (also ab ausweis - den es ab 50 % gibt)
eine ermässigung bekommen. Oder gibt es da auch weitere einschränkungen z.b. erst ab einem Grad von 80 % oder ähnliches wie z.b. nur mit speziellen buchstaben wie H (hilflos) oder G (gehbehindert) aG (aussergewöhnlich gehbehindert) Bl (blind) ?
ich könnte mir auch verstellen das als schwerbehindert laut diesem vertrag nur gilt wer blind oder taub ist - weil diese ja dann kein radio oder fernsehen geniessen können (und somit dann die ermässigten beitrag haben) . . . aber gehbehinderte z.b. voll zahlen sollten und wie im artikel beschrieben nur die Blind und hörbehinderten eine volle Minderung auf null bekommen.
Ich bin jedenfalls gespannt, was mir die leute nach thailand senden werden und ob ich hier überhaupt einen Antrag zum ausfüllen bekomme, oder ob sie ganz darauf "verzichten" meine anfrage aus dem ausland zu beantworten und ich dann erst im rahmen einer Aufforderung an meine deutsche meldeadresse nochmals darauf hinweisen muss, das mir meine Fragen ja weder beantwortet wurden noch mir ein vordruck zum ausfüllen an meinen aufenthaltsort zugesandt wurde . . .
ich bin gespannt - und ich warte ab !