@kel28
> Benutzer chickolino1 schrieb:
> Nach RBStV aber schon!
für was steht denn die abkürzung RBStV ?
Hat diese Verordnung (dafür wird wohl das letzte V stehen) denn auch etwas mit den rundfunkgebühren zu tun (naja - wenn das R am anfang dafür steht - würde es wohl so sein) - aber entschuldige das ich nciht jede abkürzung kenne . . .
>
> § 3 Wohnung
> (1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen
> Räume
> jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
> 1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
> 2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem
> Treppenhaus,
> einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine
> andere
> Wohnung, betreten werden kann.
Das ist doch mal ein schöne definition.
die einheit die "von Aussen" betreten werden kann und zum wohnen ioder schlafen genutz wird - könnte dann z.b. ein einfamilienhaus sein ?
fragt sich jetzt nur noch ob diese Verordnung eben auch gesetzescharakter hat oder nur die "vorstellung" dieser behörde von einer wohnung hat und ob diese Vorstellung der behörde dann auch mit den vorstellungen eines deutschen gerichtes übereinstimmt und der gerichtlichen definition entspricht.
ich weiss ja nicht wo die urheber dieser verodrnung diese definition ggf. abgeschrieben haben oder ob sie sich diese definiton nur "nach ihren wünschen und Vorstllungen" aufgeschrieben haben.
ABER das ist wie gesagt alles definitionssache.
ich bin gespannt auf die antwort der GEZ-Nachfolgeorganisation udn ob sie bei mir in thailand (mitsamt einem anmeldeformular) ankommt oder ob zuerst eine aufforderung an meine deutsche adresse kommt - GRINS