@Telly
> > bin mal gespannt ob das gericht mir und anderen
> > einfamilienhasbeitzern bestätigen wird, das sie diese
> > "Zielgruppe" vergessen haben !
> > Das ist lächerlich. Aber bitte, dann bin ich raus!
>
Naja, so lächerlich finde ich das nichteinmal.
Wenn eine solche Orginisation wie GEZ-Nachfolgerin eine Einfamilienhaus nicht von einer wohnung unterscheiden kann, udn in folgedessen einfamilienhäuser bzw. deren bewohner nicht als pflichtig aufführt, dann zeigt das eigentlich nur das die leute dort nicht zuende gedacht haben.
Aber das ist ja oftmals so.
Denken wir nur mal an die Steurgesetzgebung. Da gibt es sogr spezialisten die sich auf das herausfinden dieser "Schlupflöcher" spezialisiert haben und die Regierung flickt diese löcher im steuernetz regelmässig nach.
Ich würde für mich sicherlich nicht ein eigenes Gerichtsverfahren anstreben, aber ich würde die Zahlung der neuen Gebühr ohne anerkennung der rechtspflicht und mit einem widerruf bis dieses geklärt ist machen.
irgendeiner wird sich sicherlich finden, der als rechtsanwalt mal in die presse kommen will und einen verbraucher deshalb vertitt. oder evtl. schaltet sich dann sogar wenn genügnd einfamilienhausbesitzer sich dorthin wenden eine verbraucherschutzzentrale ein. ABWARTEN und zahlung nur unter vorbehalt und ohne anerkennung der rechtspflicht . . .