Hi,
> Quatsch und sorry, Deine Vorgehensweise ist kompletter Unfung.
Wenn Du meinst...........
> Weißt Du wie viele Lastschriften es täglich in Deutschland
> gibt?!........jedes Mal wenn einer mit Karte bezahlt.....
Bloß gut, dass Du jetzt nix zusammenschmeißt! Wenn ich mit Karte bezahle, dann muss ich das entweder mit meiner Unterschrift bestätigen oder sogar meine Pin als Autorisierung der Berechtigung eingeben.
Hier geht es um ungerechtfertigte Zugriffe, die "einfach so" ohne Vorliegen einer Autorisierung erfolgen.
> Also Du siehst, das stimmt so nicht und ist auch gar nicht
> möglich.
S.o.
> Und Ärger auf den Kunden abwälzen ist auch reichlich
> übertrieben.
Eher untertrieben!
Ich als Kunde gebe der Bank MEIN Geld, damit sie es für mich IN MEINEM SINNE verwaltet und es nicht ungeprüft irgend jemandem, der behauptet, er dürfe das, an den Hals wirft. Die Prüfung der Berechtigung wird ja dann dankenswerter Weise auch auf mich als Kunden abgewälzt, die Bank prüft das von sich aus NICHT!
Hier ist sie ja nur wach geworden, weil sich die Rückbuchungen so extrem gehäuft haben.
> 1. kommt es im Verhältnis recht selten vor, daß
> Lastschriften unberechtigt sind und dann ist es 2. ein
> Kinderspiel eine Lastschrift zurückzugeben. Das dauert keine 20
> Sekunden...
Unabhängig davon muss ich als Kunde mich um dieses "Kinderspiel" kümmern! Von sich aus unternimmt eine Bank NICHTS, wenn eine unberechtigte Abbuchung erfolgt! Ist doch auch hier so, die Kunden müssen reklamieren, das Geld wird auch in diesem Fall nicht (obwohl das durchaus möglich wäre) automatisch den Kunden zurück überwiesen. Frage an den Experten: Weshalb nicht? Der Fall ist absolut eindeutig und die Daten sind alle bekannt; das Geld könnte den Kunden sofort zurück überwiesen werden! Oder glaubt Ihr Banker, dass es Kunden gibt, die das Geld nicht zrückhaben möchten und wollt diese nicht in Verlegenheit bringen?^^
Und wie soll Opa Paule, 85 Jahre alt, das alles abfackeln? Naaaaaaaa? Röööchtöööch, der hat eben Pech gehabt. Dieses Geld, das nicht zurück verlangt wird, streicht dann sicher die Bank ein.........
Und nun darfst Du mir Unwissendem bitte erklären, warum das so ist und warum das ^(angeblich) in Ordnung ist. ;-)
> So ein Quatsch! Woher soll die Bank denn wissen, daß derjenige
> unrechtmäßig handelt?! Das merkt sie doch erst im Laufe der
> Zeit und greift dann ein.
Da sind wir doch wieder beim Thema: Warum wird beim Einreichen der Lastschriften (ich rede nicht von Kartenzahlungen, sondern von bei der Bank eingereichten Lastschriften!) nicht sofort die Berechtigung (und wenn es be3i einem Stapel stichpunktartig erfolgt) geprüft?
Genau das ist nämlich der Fehler (die Sicherheitslücke) im System, die von Gaunern schamlos ausgenutzt und von Bankern (wie Dir) als "isso" erklärt wird. Soll doch der doofe Kunde sehen, dass er sein Geld wieder bekommt. Wenn er dazu nicht (mehr) in der Lage ist, hat er eben Pech gehabt! Der lachende Dritte ist die Bank.
> Wo hat die Bank einen Fehler gemacht?!
Nochmal: Sie hat MEIN Geld ungerechtfertigt, OHNE PRÜFUNG einem wildfremden Menschen gegeben!
> Du scheinst Dich nicht wirklich damit auszukennen.
Sagst Du. Es gibt Leute (außer mir) die da durchaus anderer Meinung sind.........
> Zitat:
> Einzugsermächtigungsverfahren [Bearbeiten]→
......Dabei wird die Zahlstelle nicht
> involviert und kann deshalb auch die formelle und materielle
> Berechtigung einer Lastschrift nicht prüfen.
Genau, sowird das von den Banken erklärt und als gottgegeben hingestellt! *grmpf*
Wenn so ein Ganove zur Bank geht und eine (oder mehrere) Lastschrift(en) einreicht, weshalb kann dann die Berechtigung nicht geprüft werden? Naaaaa? Richtig, weil es Aufwand macht!
> So, jetzt sollte alles geklärt sein.
Erklärt, aber nicht geklärt.
> Wenn es Dir hilft...
Ein bischen schon.^^
> Mußt Dir dann aber auch gefallen lassen, daß man Deine Aussagen
> dann durch Belege als komplett falsch hinstellt (s.o.!)
Belege, wo???
Nur weil das so im Wikipedia steht und von Bankangestellten (die noch gaaaanz andere Märchen erzählen) den Kunden so erzählt wird, ist auch das nicht alles zwangsläufig richtig.
> > Ich bin Privatkunde bei meiner Bank (und das ist auch keine
> > Sparkasse). ;-)
> >
> Das ändert jetzt was....
> Gelten für Privatkunden keine Gesetze?!
Gesetze schon........ aber seit wann sind AGBs, Richtlinien etc. von einer Sparkasse ein Gesetz? *koppkratz*
Grüße
ToWo