Benutzer teegee schrieb:
> Ich habe grosse Zweifel, ob es überhaupt auf Haupt- oder
> Nebenleistung ankommt. Es könnte im Geschäftsverkehr mit
> Endkunden evtl. komplett unzulässig sein, für eine Rechnung
> irgendwelche Beträge zu verlangen. Die Banken dürfen z.B. auch
> keine "Gebühr" mehr für den Versand ihrer Kontoauszüge
> berechnen, weil der Versand im Interesse der Bank liegt
> (Stichwort Rechnungsabschluss). Siehe Urteil des LG
> Frankfurt/Main vom 8. April 2011 (A.z.: 2-25 O 260/10)
> Hier könnte man ggf. ganz ähnlich argumentieren, Vodafone will
> ja mit der Rechnungsstellung schliesslich erreichen, dass der
> Kunden seine Rechnung bezahlt und keine Zahlungspflicht ohne
> Rechnungsstellung.
Das ist generell richtig - eine kostenlose Rechnung ist eigentlich zwingend. Allerdings ist nicht vorgeschrieben, dass diese Rechnungsstellung auch auf Papier erfolgen muss - und Vodafone bietet, wie alle anderen Anbieter ja auch, eine kostenlose Rechnung in elektronischer Form schließlich auch an. Folglich wird argumentiert, dass die Rechnung auf Papier ja eine zusätzliche, vom Kunden angeforderte, Dienstleistung ist die über das bestehende Grundangebot dass den rechtlichen Bestimmungen genügend ist hinausgeht. Und zusätzliche Leistungen dürfe man ja selbstverständlich bepreisen.
Zudem geht es hier ja auch um die Kosten der Postzustellung (und die ist erst recht nicht vorgeschrieben, der Kunde könnte sich die Papierrechnung ja auch im Vodafone-Shop ausdrucken lassen und abholen). Würde mich nichtmal wundern, wenn die Möglichkeit tatsächlich bestünde um sich seitens der Anbieter noch mehr abzusichern...
So ist es übrigens auch bei dem von dir erwähnten Beispiel mit den Banken: Eine generelle Gebühr für den Auszug ist nicht (mehr) zulässig. Wenn der Kunde die Auszüge aber nicht selbst abholt sondern sich per Post nach Hause schicken lässt, darf die Bank auch heute noch sehr wohl die anfallenden Post- bzw. Zustellgebühren an den Kunden weiterberechnen und muss lediglich nachweisen, dass die Höhe der Gebühren auch tatsächlich als Aufwand entstanden ist. Und tut das auch.