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Diskussionsforum

Forum zu:  Urteil: DSL-Vertrag mit zu geringer Bandbreite ist nichtig
Thread:  Was bedeutet das Urteil für die anderen Anbieter?
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Beitrag:  17 von 17  [ < ]
Name:  JoRi
Datum / Zeit:  26.01.2012 10:51

Beitrag:
Was bedeutet das Urteil nun in der Praxis? Darf kein Anbieter mehr werben mit "Schaltung der maximalen Bandbreite bis zu X kbit"? An sich ist die Entwicklung ja positiv, dass viele Anbieter immer das Maximum schalten. Nicht dass aufgrund des Urteils alle auf das Telekommodell schwenken und nur das schalten, was voraussichtlich geht (was häufig viel weniger ist, als tatsächlich gehen würde).

Sinn macht das Urteil ja nur, wenn ein Anbieter im Wissen "es gehen nur 1000" trotzdem 16000 verspricht.

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Beiträge in diesem Thread:

· Was bedeutet das Urteil für die anderen ... JoRi 26.01.2012 10:51

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