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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 23.05.2013 |
Beitrag: Was bedeutet das Urteil nun in der Praxis? Darf kein Anbieter mehr werben mit "Schaltung der maximalen Bandbreite bis zu X kbit"? An sich ist die Entwicklung ja positiv, dass viele Anbieter immer das Maximum schalten. Nicht dass aufgrund des Urteils alle auf das Telekommodell schwenken und nur das schalten, was voraussichtlich geht (was häufig viel weniger ist, als tatsächlich gehen würde).
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