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Ds polizeil. Melegesetz wurde ja gerade überarbeitet, im Haupt-Kontext wurde es mehr oder weniger zuletzt 1934 geändert und seit dem wohl auch konform angewendet.
Intransparenterweise lässt sich nicht sagen, ob die nach den sog. "Rassegesetzen" getätigten Vermerke und Daten im Zusammenhang der Familienhistorie nach den Gesetzen aus der Zeit 1933-45 nicht gelöscht wurden. Also wird ggf. auch ein polizeilich gemeldetete z.B. evl. luth. Bürger mit ev. luth. Eltern und Großeltern, wo z.B. die ev. luth Großmutter nach den NS"Rassegesetzen" z.B. Roma oder jüdisch war, noch heute darin vermerkt. Man weiss es nicht... Das Gegenteil lässt sich ja nicht beweisen, es sind geschlossene Systeme in einem Staat, der seine Bürger "gemeldet haben will", die nicht überprüft werden können und leider nicht mitsamt dem einer Diktatur entsprechenden polizeil. Meldewesen in Nachkriegszeiten beseitigt worden sind.
Von der gesamten Notwendigkeit des polizeil. Meldewesens, mit dem Bürger (wie in westlichen Ländern nur Bewährungsstraftäter auf Vewährung) unnötig überwacht werden, abzuschaffen und transparente ressortbezogenne Meldepflicht einzuführen, z.B. bei Finanzamt, Verkehrsämtern, Bildungswesen, Wählerregister, lenkt diese Debatte um Werbung völlig ab.
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· Deutscher Datenschutz im Meldewesen? fe rnwe h 03.03.2013 23:28
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