> Nein, die gibt es nicht. Aber du bringst die Abmahnindustrie
> dank deiner deutschen Gründlichkeit hier auf sehr gute Ideen...
Seine Fragen stellten sich mir auch sofort. Und auch ich dachte an so eine Datei. Ist einfach ein logischer Gedanke.
> Es wird sich wohl effektiv nichts an den überhöhten
> Abmahn-gebühren in den Schreiben ändern. Schließlich trägt der
> Abgemahnte die Beweisleislast, dass es sich um die 1. Abmahnung
> wegen Urheberrechtsverstoßes handelt...
> Alter Rechtsgrundsatz... "jeder die für Ihn jeweils günstigen
> Umstände darlegen" und so...
Wo steht das? Wie soll jemand beweisen, noch nie abgemahnt worden zu sein?
Da soll gefälligst der Mahnende beweisen müssen, dass jemand schon mal abgemahnt wurde.
Telly