Benutzer sushiverweigerer schrieb:
> Ja klar ;-). Glaubst du die Schulbuchverlage schicken in jede
> Schule 1x im Jahr einen Außendienstmitarbeiter? Wer soll das
> bezahlen?
Ich würde sagen: Der Schulträger soll das bezahlen.
In dem im Artikel zitierten Auszug aus dem "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG" steht:
| Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den
| kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine
| Plagiatssoftware zur Verfügung...
Also ist der "Trojaner" für die Schulträger zumindest mal kostenlos...
[Hoffentlich liefern die Verlage auch 'ne anständige Doku mit, am besten den Quellcode :-) ]
| ... Die Länder wirken [...] darauf hin, dass jährlich
| mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre
| Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware
| auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt.
Die Länder (also wahrscheinlich die Kultusministerien) *veranlassen* also die Prüfung, z.B. per Erlass, und die betroffenen Schulen *lassen* ihre Speichersysteme prüfen, von wem auch immer. Entweder machen es die Lehrer selbst (IT-Beauftragte), oder sie lassen es von einem externen IT-Service machen, dann muss es wohl der Schulträger bezahlen.
Wenn es heißt, dass die Schulen "prüfen lassen", so heißt das meiner Meinung nach, dass die Schule *aktiv* wird (sie lässt prüfen), und nicht, dass sie (passiv, womöglich heimlich) geprüft wird.
(Sonst müsste es heisen: Bei 1 % der Schulen "wird geprüft".)
(Dass die Schule das *aktiv* macht, heisst natürlich nicht, dass sie es auch *freiwillig* macht...)
Jedenfalls setzt die Schule (aufgrund einer Vorschrift) eine Software ein, oder sie beauftragt jemanden, die Software einzusetzen, die sie vorher von den Verlagen erhalten hat. Mit einem "Trojaner" hat das meiner Meinung nach nichts zu tun.
Marcus