Benutzer niveaulos schrieb:
> a) wird o2 spätestens bei Eingang einer solchen Kündigung mit
> einer Rückkehr zu den vertraglich vereinbarten Konditionen
> reagieren (Und bietet das ja sowieso von Hause aus auch
> jederzeit an) - damit hätte sich die Grundlage für die
> Sonderkündigung erledigt. Bliebe dann als Grund nur noch ein
> gestörtes vertragliches Vertrauensverhältnis - ob man damit
> durchkommt halte ich für fraglich.
Nein. bereits das Vorhaben einer Vertragsänderung zum Nachteil des Kunden rechtfertigt eine Sonderkündigung. Das musste talkline lernen, als sie nach Änderungsinfo und den ganzen Aufruhr dann zum anvisierten Termin doch bei keinem Kunden die Tarifänderung durchführten und dachten, die Kunden könnten ja nun nicht kündigen, weil ihre Bedingungen ja nie geändert wurden.
> b) wird o2 ohnehin ähnlich wie damals bei den 0180-Nummern
> darlegen, dass es sich bei den Roamingspreisen um eine Sonder-
> bzw. Zusatzleistung handelt. Und eine Änderung solcher
> begründet wie wir leider damals lernen mussten kein Recht auf
> eine Sonderkündigung.
Da mussten die Münchner Richter lernen, sodass nach anderen Gerichten (Berlin etc.) sie im letzten Fall eindeutig darlegten, dass ein Recht auf Sonderkündigung natürlich bestünde, wenn dem Kunden denn ein Nachteil entstanden wäre.
Finde ich immer lustig wenn behauptet wird o2 hätte ja gewonnen und daher sei die Ausrede der Nebenleistungen juristisch bestätigt worden. Dem ist nicht so, man muss halt nur von einem Nachteil betroffen sein, weil man zum Beispiel im Ausland telefoniert hat oder telefoniert...
Mal über die Grenze fahren und erst dort plötzlich über neue Bedingungen per Sms zu erfahren, die auch noch gegen EU-Recht verstossen, sollte schon ein Recht auf Sonderkündigung auslösen.
Nicht umsonst hat ja nach teltarif-Meldung die EU-Kommission ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht aller Kunden hingewiesen in dem Zusammenhang der neuen Roamingoption von o2.
Ja gut, nach o2-Ansicht kennt ja jeder Kunde die Nummer der Expresshotline von o2 für Roamingfragen auswendig, die er aus dem Ausland kostenlos anrufen kann, um den Tarif dann noch umzustellen. Leider reicht ja bereits das Vorhaben einer Umstellung ohne vorheriges Einverständnis des Kunden für eine Sonderkündigung aus.