Benutzer wehex schrieb:
> DDie 10,00 € sollen laut Tchibo dazu dienen, die
> Kontoverbindung zu überprüfen. Dazu hätte Tchibo auch 0,01 €
> abbuchen können oder nach Abbuchung den Betrag zurück
> überweisen können.
Na also, nun wird es doch schon klarer. Es handelt sich also weder um eine vorfristige Abbuchung der Internetflatrate für den zweiten Monat, noch um eine "gaunerhafte" Berechnung des ersten.
Kann es sein, dass Ihr folgendes Formular ausgefüllt habt:
http://media1.tchibo-content.de/newmedia/document/49/46/cc559e1d6d99/a87b3596be4402e9/Tchibo_mobil_Prepaid_Anmeldeformular.pdf
Da steht unten unter "Einzugsermächtigung", dass sie das erste Guthaben von 10 Euro automatisch abbuchen.
Das bedeutet ja nicht, dass die Internetflatrate im ersten Monat was kostet, denn das Guthaben wäre (bei rechtzeitiger Kündigung zum 2. Monat) ja nach wie vor vorhanden. Also kostenloses Surfen im 1. Monat wie versprochen.
Dann muss nun die Frage erlaubt sein, ob Du das gelesen hast, bzw. warum Du das hast zurück buchen lassen.
Natürlich kannst Du jetzt schimpfen, dass Tchibo auch hätte 1 Cent abziehen können. Aber die 10 Euro standen in dem Vertrag, den Ihr so unterschrieben habt.
> Gekündigt war die Flatrate bereits zwei
> Wochen nach Nutzungsbeginn.
Dann ist doch alles in Ordnung: ein Monat freies Surfen, weiterhin 10 Euro Guthaben.
> Für die Rückzahlung des Guthabens
> will sich Tchibo 4 Wochen Zeit lassen. Das kann man als
> Nötigung ansehen.
Na nun, nun. So schnell schießen die Buchhalter nicht. Das ist nun wirklich kein unbescheidener Zeitraum.