Benutzer daniel85berlin schrieb:
> Richtig, EXAKT GENAUSO ist das heutzutage mit der Papierpost
> auch!!! Ein Papierbrief kann genauso verloren gehen und dann
> ist der Empfänger in der Pflicht nachzuweisen, dass der Brief
> seinen Briefkasten nie erreicht hat! Das ist also nichts Neues!
> Nachzulesen ist das im Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Im §4 Absatz 2 Satz 2 des Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes (die Bundesländer haben eigene derartige Gesetze)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwzg_2005/gesamt.pdf
heißt es:
| Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tag nach
| der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn,
| dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt
| zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den
| Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen.
Daraus entnehme ich, dass, wenn der Empfänger behauptet, dass eine Papierpost offenbar verlorengegangen ist, der *Absender* beweisen muss, dass sie *doch* angekommen ist.
(Hierfür kann der Absender den Rückschein des Einschreibens verwenden bzw. nachträglich eine Kopie des unterschriebenen Einlieferungsbelegs von der Post anfordern.)
Wenn der Papierbrief tatsächlich verlorengegangen ist, dann dürfte auch kein Rückschein bzw. kein unterschriebener Einlieferungsbeleg existieren.
Bei der Papierpost kann also praktisch *nicht* der Fall eintreten, dass der Absender Beweismittel in der Hand hat, wonach das Schreiben angekommen sei, der Empfänger jedoch das Schreiben tatsächlich nie erhalten hat.
Hier sehe ich den Unterschied zur elektronischen Post.
Bei der elektronischen Post (E-Postbrief, De-Mail) ist es meiner Meinung nach nicht von vornherein auszuschließen, dass zwar aus Sicht des *Absenders* die Zustellung problemlos erfolgte (und er auch diesbezügliche Beweismittel in der Hand hat), der *Emfänger* jedoch das Schreiben tatsächlich *nicht* (richtig) empfangen hat und dann in Beweis-Not gerät.
Gründe könnten sein:
- Technische Fehler beim Dienstleister für die elektronische Post (elektronische Post landet nicht im Postfach des Empfängers, sondern im Nirwana, der Absender bekommt aber dennoch eine Empfangsbestätigung; Mail ist verstümmelt / unleserlich (Problem mit Zeichen-Kodierung) etc.)
- Dateiformat-Inkompatibilitäten (Empfänger sieht nur eine "leere Datei", oder sieht z.B. nur die erste Seite eines mehrseitigen TIFFs)
- Benutzer hat gerade keine Möglichkeit, auf sein elektronisches Postfach zuzugreifen. (Zugang gesperrt, evtl. auch aus Gründen, die der Empfänger nicht zu vertreten hat.)
Daraus schließe ich, dass der *Empfänger* dadurch, dass er "offiziell" elektronische Post akzeptiert, Nachteile haben kann.
Marcus