Benutzer popfm+ schrieb:
> > Das reicht nicht (6 Euro), mindestens 10-15 Euro sollten es
> > schon sein,
> > damit sich die Aktion lohnt. Der Rest stimmt schon (ein Jahr im
> > Schrank und Aufladung vor 1,5 Jahren).
> > Hmm... liebe Vodafonekunden. Solche Aktionen lassen nur einen
> Schritt zu: Sofort kündigen und Schadensersatz für das
> gestrohlene Guthaben fordern + Porto + Arbeitsaufwand + wenn
> möglich Anwaltskosten
Du vergisst, das du die Anwaltskosten erstmal vorstrecken musst. Und so viel GEld und langeweile haben nur wenige Deutsche Bürger...
>
> Die überlegen Sie dann recht schnell wie sie mit ihren Kunden
> umgehen. Hatte damals meinen Laufzeitvertrag fristlos
> gekündigt, da die UMTS-Geschwindigkeit in meiner Region nicht
> mehr funktionierte und Vodafone angekündigt Schadensersatz zu
> fordern (bin selbstständig und auf UMTS-Internet angewiesen).
>
> Resulatat: 3 Monate von der Grundgebühr befreit, gratis UMTS
> Wlan-Router erhalten und ein Zusicherung dass es wieder in
> gewohnter Qualität funktioniert. Das Wort "Kündigung" und
> "Schadensersatz" bringt Wunder bei diesen roten Säcken.
>
Vergiss aber nicht dazu zu zitieren, das es sich um Kulanz handelt.
Ich könnte fast wetten, wenn das Ding vor Gericht gehen würde, das du keine Sonne siehst.
So sieht das zumindest mein relativ laienhaftes verständnis von Ortsungebundenem mobilen Internet...