Benutzer partyhase schrieb:
> Änderungen an wesentlichen
> Vertragsbestandteilen (auch eine Prepaidkarte basiert auf einem
> Dienstleistungsvertrag!),
"Dienstvertrag".
> und damit ist ein Tarifwechsel, der
> hier sogar Nachteile für den Kunden hat, immer eingeschlossen,
> bedürfen ausnahmslos der ausdrücklichen und nicht nur
> konkludenten Zustimmung des Verbrauchers als Vertragspartners.
Ausdrücklich zwar nicht. Bei Aldi muss ich mich ja auch nicht hinstellen und ausdrücklich sagen "Ich möchte das hier einkaufen" wie Loriot in Pappa ante Portas. Allerdings liegt im Nichts-Sagen keine Zustimmung, auch keine konkludente und auch nicht nach dieser SMS. Per AGB-Klausel kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen (§ 308 Nr. 5, hier wohl auch Nr. 4 BGB) auch ein Schweigen in eine Zustimmung umgedeutet werden. Eine solche Klausel sehe ich aber in den einschlägigen Vodafone-AGB (http://www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf) nicht. Ziff. 1.2 regelt nur eine Änderung der Leistungs- und Produktbeschreibung, um die es hier nicht geht. Ziff 1.3 regelt die Änderung von Nutzungsentgelten, lässt aber als Grund nur eine Änderung des Steuersatzes oder von "Kosten für bestimmte Netzzugänge" zu. Das ist hier nicht ersichtlich, Vodafone hat auch nichts in der Art behauptet. Die Änderung ist daher nach meinem Dafürhalten sogar nach Vodafones hauseigenen AGB rechtswidrig. Normalerweise machen sich die Anbieter noch die Mühe, irgendeine unwirksame AGB-Klausel zusammenzuerfinden, auf die sich sich dann berufen.
Die Auffassung des freundlichen namenlosen Rechtsanwalts, bei dem ich nicht erkennen kann, dass er auch nur die AGB gelesen hat (auf die es im Zusammenhang mit Vertragsänderungen aber ankommt), teile ich auch insofern nicht, als man dagegen machtlos sei, auch wenn es prinzipiell lobenswert ist, dass Teltarif zumindest versucht hat externen Sachverstand einzuholen. Ein prophylaktisches Verbieten von Tarifänderungen geht zwar nicht, ist aber auch nicht notwendig, weil, wie der Rechtsanwalt sicher weiß, Vertragsänderungen überhaupt erst mal der Zustimmung aller Parteien bedürfen, die hier weder per AGB noch per SMS noch sonst erteilt wurde. Prozessual kann man als Privatmann selbstverständlich keine breitflächige Verbandsklage nach UWG/UKlaG durchführen (wohl kann man die Sache allerdings der Verbraucherzentrale und dem Wettbewerbsverband berichten, die sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschwerden überlegen, ob sie Vodafone anschießen). Allerdings kann man das als Betroffener für seinen eigenen Vertrag natürlich abmahnen und gerichtlich klären lassen, je nach Begehr per Zahlungs- oder Feststellungsklage. Das Prozesskostenrisiko dabei ist auch gering. Wem das wichtig ist, der kann das machen. Wer es nicht macht, dem ist es auch nicht wichtig, wovon ich bei Prepaid-Karten normalerweise ausgehe.
> Für mich ist Vodafone jetzt nach der dritten Aktion dieser Art
> absolut unten durch.
Nur zu, leider hat die Telekom schon solche Aktionen gebracht (zB http://www.teltarif.de/arch/2006/kw48/... ) und damit werden die Alternativen in puncto seriöse Anbieter eng bzw. ihre Anzahl läuft gegen Null, was ein generelles Branchenproblem ist. Die haben sich alle schon sowas geleistet und auch mehrfach, auch wenn du es bei Anbieter X vielleicht zufällig nicht mitbekommen hast. Die E-Netz-Anbieter sind eher noch schlimmer, vermutlich, weil sich da zur Dreistigkeit auch noch Unfähigkeit und Kostendruck gesellen. Letztlich ist man daher gezwungen, zwischen Pest und Cholera zu wählen.