Benutzer sipuma schrieb:
> Beide Seiten können monatlich Änderungen vornehmen ...
Nein, das ist falsch! Änderungen an wesentlichen Vertragsbestandteilen (auch eine Prepaidkarte basiert auf einem Dienstleistungsvertrag!), und damit ist ein Tarifwechsel, der hier sogar Nachteile für den Kunden hat, immer eingeschlossen, bedürfen ausnahmslos der ausdrücklichen und nicht nur konkludenten Zustimmung des Verbrauchers als Vertragspartners. Eine Kündigung hingegen bedarf nicht der Zustimmung des Vertragspartners, da es sich hierbei um eine einseitige Willenserklärung handelt. Allergdings muss derjenige, der sie ausspricht, den Zugang beim Vertragspartner beweisen.
> Vodafone könnte theoretisch
> auch jeden Prepaidkunden ohne Grund kündigen.
Ja, könnte Vodafone, aber dann würde das Guthaben ja eingefroren und man könnte es nicht so schön auf so perfide Weise über die monatlichen Grundgebühren dem Kunden aus der Tasche ziehen. Dies erfolgt nämlich immer in der Hoffnung, dass man damit durchkommt und der Kunde sich nicht beschwert und die Rückbuchung veranlasst.
Es ist wirklich Zeit, dass sich dieser Praktik einmal ein Verbraucherverband annimmt und Vodafone eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zukommen lässt.
Für mich ist Vodafone jetzt nach der dritten Aktion dieser Art absolut unten durch.