Benutzer Beschder schrieb:
>...
> Da es sich um ein Prepaid-Produkt handelt können beide Seiten
> ohne eine Frist kündigen. Hier wird eine Änderungskündigung
> vorgenommen die man jedoch aus Kulanz zurücknimmt.
>...
das setzt voraus, daß es sich um ein dauerschuldverhältnis handelt...
es ist aber nicht (höchstrichterlich) geklärt, ob es sich bei prepaid-verträgen um ein dauerschuldverhältnis handelt!!!
die finanzverwaltung vertritt z.b. die auffassung: NEIN
[siehe a.coenenberg: bmbf-schreiben vom 20.06.05 iv b 2 ...]