Benutzer mirdochegal schrieb:
> Gibt es nicht auch eine Regelung zu Preisen die unrealistisch
> sind? Wenn ein Fernseher der bei anderen 2000 Euro kostet aus
> Versehen für 1300 Euro angeboten wird könnte es ein gutes
> Angebot sein. Aber wenn der Artikel für 200 Euro dasteht kann
> man nicht davon ausgehen, dass der Verkäufer den Preis
> absichtlich so festgelegt hat.
Nicht? Mitunter erhält man bei Konkurswarehändlern durchaus Ware, die nur ein Zehntel der Preisempfehlung kostet. Zudem muß es nicht jedem Käufer auffallen, wenn ein Preis unrealistisch ist, denn woher soll ich armes Würstchen wissen, ob es nun auch schon große Flachfernseher für 200 Euro gibt oder nicht?
Es kann nicht sein, daß ein Händler nach Gutdünken und zu jedem beliebigen Zeitpunkt "Schreibfehler" reklamiert, die "versehentlich" veröffentlicht wurden und dann automatisch alles ungültig ist. In dem Moment, wo der Händler mir meine Produktanfrage bestätigt - und das war ja hier der Fall - gehe ich davon aus, daß alles seine Richtigkeit hat. Wenn der Händler oder einer seiner Mitarbeiter schlampt, ist das halt sein Problem. Wenn ich beim Unterschreiben eines Mietvertrages für eine Scheune übersehe, daß die Miete nicht 200, sondern 2000 Euro beträgt, dann hab ich Pech gehabt und muß mir mangelnde Sorgfalt unterstellen lassen.
Insofern kann ich nicht sehen, daß dieses Urteil eine Unwägbarkeit für den Internethandel darstellt. Wenn ein Preis nicht nur falsch ausgezeichnet ist, sondern das Bestellsystem ihn auch noch als richtig annimmt, hat ein Händler es absolut verdient, wenn er auf dem Schaden sitzen bleibt.