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Forum zu:  Viag Interkom gibt MobilCom-Klage gegen UMTS-Auktion "politische" Rückendeckung
Auch Viag Interkom will UMTS-Milliarden zurück
Thread:  Bescheide und Rechtsmittel
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Beitrag:  9 von 11  [ < ][ > ]
Name:  602sl
Datum / Zeit:  22.11.2000 13:00
 

Beitrag:
Sehr interessant, was Herr Ardelt hier von sich gibt.

Auch ich halte die Klage von Mobilcom für höchst spannend. Allerdings gibt es und darf es keine Rückzahlungen für rechtskräftige Gebührenbescheide anderer Mobilfunkunternehmen geben. Jeder von diesen hätte schliesslich die Möglichkeit gehabt ebenso wie Mobilcom eine Klage innerhalb der gesetzlichen Frist zu erheben. Sich dann hinten mit dranbhängen a la Viag erscheint als sehr feige.

Vielmehr sollte sich Herr Ardelt die Frage eines Rücktritts stellen, falls er wie geschrieben einer solchen Mobilcom Klage große Chancen einräumt, diese aber nicht auch selbst erhoben hat. Weiterhin sind die Zustände bei Viag teilweise mehr als rätselhaft (Rechungsstellung u.a.) so dass ein solcher Rücktritt sehr angebracht wäre.

Es wäre seine Pflicht als Vorstandsvorsitzender gewesen ggf. hier aktiv zu werden.

Ein Rückzahlung der Gebühren für die anderen Mobilfunkbetreiber scheidet aus, da dies der Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen würde. Jeder der schon einmal einen Bescheid bekommen hat sollte wissen, das einmal rechtskräftig geworden, es keine Möglichkeit einer Rückzahlung gibt. Auch wenn der Bescheid an sich rechtswidrig war.

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· Bescheide und Rechtsmittel 602sl 22.11.2000 13:00

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