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Forum zu:  Urteil zu DSL-Umzug: BGH veröffentlicht Entscheidungsgründe
DSL-Urteil des BGH: Umzug kein Grund für "Sonderkündigung" (Update)
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Thread:  Welcher Anbieter?
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Beitrag:  105 von 221  [ < ][ > ]
Name:  tullux
Datum / Zeit:  12.11.2010 19:33

Beitrag:
Benutzer 123fred schrieb:

> Einseitig? Wieso einseitig? Wie hätte es deiner Meinung nach
> ausgehen müssen? Der Kunde bekommt Recht und darf den Vertrag
> einseitig kündigen, weil er es sich inzwischen anders überlegt
> hat und doch keinen 24-Monatsvertrag mehr möchte?! Wäre das ein
> ausgeglichenen Urteil gewesen? Was kann in diesem Fall der
> Anbieter dafür, wenn es sich der Kunde anders überlegt? Da sag
> ich nur: Pacta sunt servanda.

Stimmt. Ganz deiner Meinung. Gibt nur eine klitzekleine Ausnahme. Das Mietrecht für Wohnraum.
Fall: Eine Mieterin bekommt eine frisch und individuell renovierte Wohnung. Gegenleistung: Staffelmietvertrag mit 4 Jahren Kündigungsverzicht. Nach einem 1/2 Jahr wird sie schwanger und zieht mit ihrem Freund in seiner Wohnung zusammen. Was meint ihr, steht ihr jetzt ein Sonderkündigungsrecht zu? Nein, na da habt ihr euch aber leider geirrt. Ein Festhalten am Mietvertrag ist nicht zumutbar, meint die Justiz. Soweit zu: pacta sunt servanda.

Warum ein DSL Provider schützenswerter ist als ein Vermieter ist für mich nicht nachvollziehbar.

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