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> > Nochmal, das beweist es nicht! Die Dauer eines > > Arbeitsverhältnis sagt nichts über Nutzung einer BAV aus oder > > nicht!
> Auch nochmal: Wenn die Mehrheit der Arbeitsverhältnisse nur 3 > Monate dauert, die BAV aber erst ab 7. Monat möglich ist, kann > sich jeder halbwegs logisch denkende Mensch den Effekt auf die > Anzahl der BAVs ausmalen - nur unser arndt ist damit wieder > überfordert. > So, so, also garfield hat nichts gerafft! Also fangen wir für unseren Sandkastenrambo nochmals von vorne an: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Altersversorgung Dort steht unter dem Punkt Finanzierung: Je nachdem, wer die Beiträge bezahlt, spricht man von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmer finanzierten Versorgungen. Mischformen sind üblich.
Die heutzutage am häufigsten anzutreffende Finanzierung ist die Entgeltumwandlung. Hierbei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Einkommens zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Entgeltumwandlung steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt, ist diese Variante für mittlere und höhere Einkommen normalerweise sehr vorteilhaft.
Damit hätten wir also schon einmal geklärt, daß garfields dummes Gelaber und Geschwafel Blödsinn war, denn die gebräuchlichste Form ist die AN-finanzierte aus Entgeltumwandlung! Darauf hat der AN, ggfs. auch ZUSÄTZLICH zur AG-finanzierten BAV (bei Zeitarbeitern wären das die 13,30 € ab dem 7. Monat) einen Rechtsanspruch! Also sind beide nebeneinander oder sogar in einem Vertrag möglich! http://www.taunussparkasse.de/download/rechtsanspruch_bav.pdf Und ob ein AN oder Zeitarbeiter diesen Rechtsanspruch in Anspruch nimmt oder nicht, liegt nur an ihm, also kann es da keinen Nachteil geben! Ein Zeitarbeiter erhält dann also zusätzlich ab dem 7. Monat, wenn er denn so lange dabei bleibt, vom AG 13,30 €, also ist das eher ein Vorteil, weil wir ja im Wikipedia-Link gelesen haben, daß die AG-finanzierte BAV eher unüblich ist (was Arndt von Anfang an und seit Wochen sagt). So garfield, damit sollten wir dieses Thema als dicke, dicke, Niederlage für Dich abhaken, zahlen wirst Du trotz der eindeutigen Belege eh nicht und in Zukunft werde ich darauf verweisen (wenn Du mal wieder nicht kapierst oder neuerdings alte Suppe aufwärmst). Na das sind doch jetzt mal wieder richtige Schüsseln an Körnern für Arndt (man schaue mal wie viel man wegnehmen konnte von seinem Gelaber!).
> > > So, da meine Beweise auf dem Tisch liegen, können wir nun mit > > > Deinen Gegenbeweisen rechnen, oder? 100 Euro für den Beweis, > > > dass praktizierte BAV bei Zeitarbeitern die Regel ist. > > >
> > Für AN-finanzierte BAV werden wir den Nachweis hier kaum > > bringen können oder meinst Du, man kann jeden einzelnen > > befragen?! > Du schaffst es ja nicht mal, auch nur EINE AG-finanzierte BAV > bei Zeitarbeitern (vor dem 7. Monat) nachzuweisen, Darum ging es gar nicht, wie man oben lesen kann... AN-finanziert ist eh üblicher und das ist ab dem 1. Monat möglich. Und nun erzähl mir nicht, daß es keiner macht (in dem Wiki-Artikel steht auch, daß es für AN und AG sehr vorteilhaft ist, was Du ja auch bestirtten hast). Also Körner für Arndt: pick, pick...
> > Aber da Du nicht geschrieben hast ob AG- oder AN-finanziert > > kannst Du schon gleich mal weieder zahlen, denn bei JEDEM (der > > nach diesem Tarifvertrag bezahlt wird) Zeitarbeiter wird sie ab > > dem 7. Monat die Regel sein.
> Das meinst Du jetzt nicht ernst, oder? Du bist ja noch dümmer > als dumm!!! Nur weil BAV ab dem 7. Monat MÖGLICH ist, strickst > Du eine REGEL daraus? Merkst Du's überhaupt noch? Du merkst es nicht und da Du immer meinst über Kleinigkeiten reden zu wollen: Du hast NICHT geschrieben bei wem die Regel und bei den länger als 7 Monate ist es mit Sicherheit die Regel oder wer verzichtet freiwillig auf Geld?! Hättest DU vorher nicht immer die Haarspalterei betrieben und bei den anderen Aussagen gezahlt, würde ich jetzt nicht Haare spalten, aber so, schlage ich Dich mit Deinen eigenen Waffen! Zahlen bitte!!!!!!
> Wie lautete der Nachteil: > "In Zeitarbeitsfirmen wird BAV kaum praktiziert." >
Doch, bei allen ab dem 7. Monat zu 100%, davor (Monate 1-6) wissen wir nicht wie viele von ihrem Recht auf AN-finanzierte BAV Gebrauch machen. DEN Link bist Du uns auch noch schuldig...
> > Und da Du nicht geschrieben hast, > > für wie viele Prozent alle Zeitarbeiter es gelten muß,
> habe ich, denn was bedeutet wohl der Begriff "Regel"? > Gott was, bist Du dumm! Nein DU! Du hast angefangen und in der Gruppe der mehr als 7-monatigen ist es die Regel! Du hast nirgends geschrieben, daß es in der Gesamtgruppe die Regel sein muß! Sorry, aber über Deine eigenen Dummheit gestolpert, nun mache ich mal Haarspalterei, weil Du damit vorher meintest witzig zu sein, dabei war es nur Deine eigenen Dummheit (falsche Formulierungen) die Du meintest zum Schutz zu nehmen (und sie nicht wie Du sagtest gewollt war!)! Dumm gelaufen, nun bist Du richtig bloß gestellt, aber ich habe Dich mehrmals gewarnt! Ich kann gar nicht mehr, schon wieder eine Schüssel Körner und wie viele man sich noch für das ganze Geld kaufen kann...
> > > hast Du > > Dir wieder mal selber ins Knie geschossen. Die Quote dürfte bei > > Zeitarbeitern ab dem 7. Monat bei 100% liegen!
> Falls Du damit folgendes ausdrücken wolltest (man weiß bei > Deinen nachgeschobenen Korrekturen ja nie), gibts sogar 1000 > Euro! Nochmal ganz deutlich: Für den Nachweis, dass JEDER > ZEITARBEITER (denn nichts anderes bedeutet 100 Prozent), der > seit mindestens 7 Monate in der gleichen Zeitarbeitsfirma > beschäftigt ist, BAV in dieser Firma abgeschlossen hat - egal > wie finanziert - zahlt garfield dem arndt 1000 Euro. Hiermit > öffentlich versprochen! Wie soll man das nachweisen?! Das geht nicht, ich gestehe Dir sogar zu, daß es immmer einzelne D.eppen gibt, die auf Geld verzichten, nicht jeder Berechtigte nimmt auch vermögenswirksame Leistungen in Anspruch, aber die Quote liegt mit sicherheit weit über 90%, deswegen sprach ich von nahezu 100%. Aber jetzt keine erneuten Versprechungen, zahl erst einmal für Deine anderen Versager!
> > Also Kohle her.
> Vorher hast Du etwas zu tun. > Erst einmal Altschulden bezahlen garfield, das ist Ehrensache! Und nicht rausreden und noch mehr versprechen, wo schon jeder weiß, daß Du eh nie zahlen wirst, weil Du ein Versager bist und keine Ehre hast!
> > Du hast immer nich nicht kapiert, daß AG- und AN-finanziert > > zwei völlig verschieden Schuhe sind. AN-finanziert geht IMMER!
> Ich sage, in Zeitarbeitsfirmen generell erst ab 7 Monate. > Widerlegung mit EINEM Fall! Dann mal los. > Hier mein Verweis auf oben! Wiki-Link... Also wieder Körner für Arndt: pick, pick...
> > > > Du hast es doch selber gebracht (für AG-finanziert), daß es die > > > > Regel ist!
> > > Auch für den Nachweis gibt's 100 Euro. Sonst wieder mal nur > > > Lüge Deinerseits. > > > > > Na dann her damit, ist oben geschehen! Du schriebst nicht für > > welchen Teil und bei den über 6 Monaten ist es die Regel! > Noch mal ganz langsam, extra für unseren arndt, da Du eben mit > Deutsch Deine Probleme hast und es so einfach ist, Dich damit > aufs Kreuz zu legen: Für den Nachweis, dass ich es selbst > gebracht hätte (für AG-finanziert), daß es die Regel ist!, > gibt's 100 Euro - einfach noch mal die gegenseitigen Antworten > durchlesen. Natürlich, DU hast den Link gebracht mit Anspruch auf die 13,30 € ab dem 7. Monat und glaube mir, die nimmt man mit!
> Da tun sich für Dich aber schon 2 Probleme auf: Weder gelingt > Dir dieser Nachweis, noch hast Du offensichtlich verstanden, > was die "Regel" bedeutet, nämlich mindestens 50 > Prozent praktizierte BAV, denn Du wirst mir kaum unterstellen, > dass ich je etwas anderes schrieb.
Du hast gar nichts geschrieben, daher mußt Du zahlen, denn das stand nicht dabei! DU fingst an mit Haarspalterei, nun schlage ich Dich mit eigenen Waffen...
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