Benutzer garfield schrieb:
> Benutzer arndt1972 schrieb:
> > So ist der Satz ok, aber er lautete anders!
> Nämlich? Lass Dir helfen:
> > http://www.teltarif.de/forum/s33359/1-320.html> "Und die nächsten 100 Euro, wenn Du mir den gesetzlichen
> Anspruch einer betrieblichen Altersvorsorge des
> Einsatzbetriebes für Zeitarbeiter nachweist."
> Vielleicht ein bißchen verdreht formuliert, aber bezüglich DEM,
> auf was Du hier rumreitest, völlig klar.
Nein, denn Deine 1. Aussage war die, daß ein Zeitarbeiter KEINEN Anspruch auf BAV habe! Und das ist definitiv falsch!
Und nochmal Dein Satz würde wenn man es genau nimmt bedeuten, daß man Dir den Anspruch des Einsatzbetriebes auf BAV nachweisen müßte und das ist wie gesagt überhaupt nicht möglich! Also ist Dein Satz schlichtweg faktisch falsch!
Was Du eigentlich sagen wolltest habe ich zwei Sätz vorher geschrieben. Also laber nicht dumm rum und versuche noch Dein Gelaber vernünftig erklären zu wollen. War falsch, ist falsch und wird es auch bleiben!
Denn der fehlende
> gesetzliche Anspruch steht in Verbindung mit dem Einsatzbetrieb
> im Satz, zur Zeitarbeitsfirma habe ich kein Wort geschrieben.
>
Wie gesagt, gegenüber wem der Zeitarbeiter den Anspruch hat, ist für ihn völlig egal! Deswegen würde auch Dein Satz richtig formuliert ("Anspruch eines Zeitarbeiters auf BAV gegenüber dem Einsatzbetrieb") keinen Sinn machen, es ändert für den Zeitarbeiter nicht die Bohne!
> > Das weißt Du auch
> > genau! Und ein Betrieb kann keinen Anspruch auf BAV haben, denn
> > dafür hattest Du wörtlich genommen einen Nachweis gefordert.
> Jaja, wenn nichts mehr bleibt, hängt sich Klein-arndt wieder
> daran auf.
> Du, pssst, nur unter uns: trotz dieser Formulierung hat jeder
> andere gewußt, was gemeint war. Du hättest sogar trotz
> verunglückter Formulierung die 100 Euro bekommen, wenn der
> Zeitarbeiter dem EINSATZ-Betrieb gegenüber einen Anspruch
> hätte.
> Na klar, laber, laber, Du glaubst nicht wirklich, daß hier jemand so dumm ist und Dir das glaubt? Vor allem wo Du an anderer Stelle noch meinst mit Witzchen veralbern zu wollen. Hier dagegen wäre man großzügig und die Formulierung sei egal...
Wer's glaubt wird seelig...
Und noch etwas: erkläre uns doch mal, was die von Dir angebliche Formulierung dort für einen Sinn gehabt hätte, denn nochmal: es macht für den Zeitarbeiter keinen Unterschied! Daher selbst wenn es wirklich so gemeint gewesen wäre, dann ist das eine Aussage, die völlig daneben war!
> > Aber freu Dich, daß anscheinend wenigstens eine Person auf Dein
> > Geschwätz reingefallen ist. Aber auch da warte ich mal
> > gespannt, ob sei was zu ihren ebenfalls völlig falschen
> > Aussagen schreibt...
> Mal 'ne Frage zwischendurch: Kann jemand, der NICHT Deine
> Meinung teilt und der nicht Deine Art gutheißt, überhaupt
> richtig liegen?
Natürlich, wenn man seine Aussagen, so wie ich meine, belegen kann!
> > Beziffer doch mal einen konkreten Nachteil!
> 10
> Also dürfen wir das als Eingeständnis von Dir verstehen, daß es keinen Nachteil gibt oder wie ist das zu verstehen?!
> > Was ist für ihn
> > schlechter? Daß er die identische Lesitung bekommt?!
> Identisch WOZU?
> Identisch dazu, ob er eine Gehaltsumwandlung (sprich BAV) über seinen Arbeitgeber oder seinen Einsatzbetrieb (was wie gesagt nicht möglich ist, aber gesetz dem Falle es wäre so) abwickelt. Denn die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis ist vom Staat festgelegt und die Leistungen aus dem Vertrag über die Versicherung. Das wirst wohl nicht einmal Du bestreiten...
> > Daß als
> > Verswicherungsnehmer die Zeitarbeitsfirma und nicht der
> > Einsatzbetrieb steht, er aber das gleiche rausbekommt?!
> LoL, und da hat die Logik wieder mal zugeschlagen!
> Jaja, er bekommt also das gleiche raus wie beim Einsatzbetrieb?
??? Was faselst Du jetzt wieder?!
Nochmal: die Leistung bekommt er von der Versicherung bei Fälligkeit und es ist nicht mehr oder weniger, ob als Verischerungsnehmer der Arbeitgeber (= die Zeitarbeitsfirma) oder (theoretisch, weil praktisch nicht möglich) der Einsatzbetrieb drinsteht.
Nochmal anders ausgedrückt: zwei Angestellte, die am gleichen Tag geboren sind, identisch verdienen, die gleichen steuerlichen Voraussetzungen haben (Steuerklasse, Freibeträge Kinder etc.) schließen am gleichen Tag beim gleichen Versicherungsunternehmen eine BAV mit gleicher Laufzeit und gleichen Beiträgen ab. Der eine arbeitet in einem Unternehmen x und der andere ist Zeitarbeiter und wird im Unternehmen x eingesetzt. Bei beiden kommt am Ende auf den Cent genau das Gleiche raus! Beiden kann der Abschluß seitens ihrer jeweiligen Arbeitgebers (einmal Unternehmen x und einmal die Zeitarbeitsfirma) nicht verwehrt werden, sie haben beide einen gesetzlichen Anspruch darauf!
So, jetzt habe ich alles haarklein aufgeschrieben, damit Du nicht wieder ein Haar in der Suppe suchen kannst. Und nun zeig uns mal, wo für den Zeitarbeiter ein Nachteil liegen soll...
> Hab doch gewußt, dass sich DIESE Art BAV nicht lohnt.
>
??? Das verstehst jetzt wohl wieder nur Du...
> > Es muß ja einen konkreten Nachteil für ihn geben und jetzt
> > bitte nicht, daß er nicht abschließt, daß ist genau gleich in
> > jedem Betrieb!
> Nö, in vielen WIRD BAV abgeschlossen - also ein Vorteil. Nach
> arndt'scher Aussage sogar für beide.
> Für AG und AN ja, aber wo soll bitte der Unterschied liegen, ob Dein AG ein beliebiges Unternehmen oder eine Zeitarbeitsfirma ist?! Und nochmal: ob abgeschlossen wird oder nicht, entscheidet EINZIG UND ALLEINE der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muß den Abschluß ermöglichen! Rein theoretisch kann er lediglich einen bestimmten Durchführungsweg vorgeben, was i.d.R. kaum einer macht, aber das gilt sowohl für "normale Unternehmen" wie für Zeitarbeitsfirmen...
> > Wo bekommt er auch nur einen Cent weniger oder
> > hat unter gleichen Bedingungen auch nur einen Cent weniger?!
> Weniger als die 0 Cent, die er für seine
> "Einsatzbetriebs-BAV" bekommt? Das geht kaum. Aber
> vielleicht muss er ja was an den Chef zahlen. Vielleicht hat
> die Sklavenhalterfirma ja einen Anspruch gegenüber dem
> Zeitarbeiter, wer weiß? Immerhin sprachst Du von einem Vorteil
> der Firma.
> Was laberst Du denn hier rum?????
Der ganze Absatz ergibt nicht den kleinsten Sinn...
Nochmal: bei einer arbeitnehmerfinanzierten BAV (das ist die zu 95% gebräuchliche) bekommt der AN vom AG gar nichts, sonst wäre sie ja nicht arbeitnehmerfinanziert. Der AG ermöglicht die BAV nur über eine Versicherung. Der Vorteil der Firma (=AG) liegt darin, daß sie, wie der AN auch, die Sozialversicherungsabgaben für den Teil des Gehaltes sparen der umgewandelt wird! Also hat ein Einsatzbetrieb eines Zeitarbeiters KEINEN Vorteil, wenn dieser BAV macht. Und genau deswegen ist Deine Aussage, daß man sich wegen BAV Zeitarbeiter nimmt (Du hast gesagt, daß Zeitarbeiter keine BAV bekommen und sich daher Zeitarbeit in Unternehmen immer mehr durchsetzt) Blödsinn! In DIESEM Punkt ist es genau umgekehrt!
Und jetzt erzähl Du uns bitte nochmal, daß Du Dich im Bereich BAV so gut auskennst und das alles hochintelligent ausgewählte Formulierungen waren. Das ist so lächerlich!
> > Na klar, die SED, die sich heute Linkspartei nennt!
> Nö, die Linkspartei hat sich neu gegründet.
So nennen sie es, juristisch gesehen haben sie das eben nicht!