Geplatzter-Traum-von-der-dicken-Fondsrente.html
> In dem
> Artikel geht es nicht darum, daß eine fondsgebundene Rente
> generell falsch sein MUSS, sondern in dem Fall (ohne
> Absicherung!) falsch war.
Ah ja? Und wie sieht die Absicherung in so einem Fall aus? Deine staatlich garantierten Mickerzinsen?
> Ich werde es so lange bestreiten, bist Du nachweisen kannst,
> daß es eine nennenswerte Größenordnung ist, die damit falsch
> gefahren ist. Nennenswerte Größenordnung um eine Form der
> Altersvorsorge generell als schlecht darzustellen, sollten dann
> aber mind. 50% sein!
Aha. In dem anderen Artikel ist wohl auch nur von einem Einzelfall die Rede? Ach stimmt ja, ist ja Holland. Kann man ja gar nicht verleichen.
> > > Was jetzt vollkommen vergleichbar ist. Ich rede über
> > > Versicherungen, Du von Banken...
> > Dann ist Dir sicher auch völlig unbekannt, dass es sogar
> > Versicherungsunternehmen gibt, zu deren Konzern auch Banken
> > gehören.
> > Aha und das soll uns jetzt in diesem Zusammenhang was
> sagen??????
Dass es in Punkto Geldanlagen keinen nennenswerten Unterschied gibt, ob die mir ein Bank"berater" andreht oder ein Versicherungs"berater".
> > Und wenn ich Dir zeige, dass
> > eine Bank aufs Tagesgeldkonto 3,2 Prozent auch für
> > Bestandskunden zahlst, behauptest Du es wäre falsch, weil der
> > Durschnittszins bei einem runden Prozent liegt.
> > Ja! Ich nehme ja auch nicht DEN besten Fonds raus, sondern habe
> deswegen extra einen Durchscnitt, nämlich einen Idex genommen.
Ich schmeiß mich weg. Dein toller Investa, oder wie er hieß, entspricht dem Durchschnitt der aktuellen Fondsentwicklung? Erzähl das einem arndt.
Meine 3,2 Prozent Tagesgeld wirst Du ja wohl noch nachprüfen können, dass die weit durschnittlicher sind für Tagesgeld als Deine Investa für Fonds.
> Du kannst nicht auf der einen Seite die beste Verzinsung
> nehmen, auf der anderen Seite aber einen Durchscnitt. Merkst Du
> nicht selber wie lächerlich Du bist?! Wenn ich den Dax nehme,
> mußt Du auch die Durchschnittsverzinsung nehmen. So einfach ist
> das! Sonst nehme ich einfach einen Rohstofffonds und Du
> meinetwegen den besten Zinssatz mal 2 und Du verlierst um
> Längen...
Rhabarber, Rhabarber, Rhabarber.
Ich glaube, WER hier mit einem aus der Rolle fallenden Anlagebeispiel operiert, sollte klar geworden sin.
> > Und jetzt nenn mir mal die
> > staatliche Garantie, die ZUSÄTZLICH für Sparguthaben bei
> > Privatbanken neben dem Einlagensicherungsfonds gilt.
> > Es gibt eine taatliche Garantie auf Spareinlagen und dazu den
> Einlagensicherungsfonds. Das ist NICHT das Geliche!
Und wenn Du jetzt meine nochmal drüber stehende Frage beantworten würdest, denn auf was Du hier rumreitest, habe ich auch nicht behauptet...
> Schau mal nach wie viele Milliarden damit abgesichert sind. Bei
> der Deutschen Bank (um mal ein Beispiel zu nennen) liegt diese
> Absicherung z.B. übrigens PRO KUNDE bei 976 Mio. Euro! Nein,
> ich habe kein Komma vergessen...
Mathematik schwach? Dann rechne nochmal nach, für wie viele Kunden das im Worst-case reichen würde? Ich wußte gar nicht, dass die Deutsche Bank nur so wenige Kunden hat. Pispers hilft.
Lesen, nicht nur verlinken.
> Du
> könntest Dich höchstens damit rausreden, daß Du vor lauter
> Dummheit den Satz so formuliert hast, daß man streng genommen
> sagen kann, Dein Satz ist so sachlich falsch formuliert, daß er
> gar nicht erfüllt werden kann.
Aber klar, er wäre erfüllt und Du um 100 Euro reicher, wenn der EINSATZBETRIEB dem Zeitarbeiter eine BAV anbieten muss. Wieso könnte das bei entsprechender gesetzlicher Grundlage nicht erfüllt werden?
Gell, hast die Bedingung immer noch nicht begriffen?
> Ich zitiere mal Deine Aussage:
> Und die nächsten 100 Euro, wenn Du mir den gesetzlichen
> > Anspruch einer betrieblichen Altersvorsorge des
> > Einsatzbetriebes für Zeitarbeiter nachweist.
> > Na komm. Ist doch ein leichtes für Dich! Bitte mit Gesetz und
> > Paragraphennummer
Richtig! Steht doch alles drin.
> Was Du sagen wolltest, habe ich oben formuliert,
Nein, das habe ich schon selber getan.
> wenn man
> Deinen Satz liest, müßte man sagen Daß ein Einsatzbetrieb für
> Zeitarbeiter niemals einen Anspruch auf BAV haben kann...
Nicht nervös werden. Es ist nicht der Einsatzbetrieb, der den Anspruch hat, sondern der Zeitarbeiter, der ihn haben könnte, aber NICHT hat, wie wir wissen.
> Du bist sogar so summ und gibst Dir auch noch diese Blöße...
Summ, summ machte die verzweifelte Biene und flog zum 100 mal gegen die gleiche Scheibe.
> Gesetz ist Gesetz und gilt für alle, deswegen wird und braucht
> man es vertraglich nicht erwähnen.
Warum dann Verträge überhaupt, wenn es im Gesetz steht?
Ne, also mit DEM Niveau lasse ich Dich wieder allein.
> Und praktiziert wird es in
> JEDER Zeitarbeitsfirma, weil man sich sonst
> schadenersatzpflichtig machen würde und weil man sonst viel
> Geld verschenken würde...
WAS wird in JEDER Zeitarbeitsfirma praktiziert? Den angestellten Sklaven eine BAV zu gewähren? Soll ich Dir wieder 100 Euro für den Nachweis anbieten?
> Nein, Du bist dumm, weil die es alle machen.
ICH mache ES übrigens auch hin- und wieder. Könnte aber auch ein anderes ES sein.
> Aber Du kannst mir
> und uns allen ja gerne mal einen Gegenbeweis erbringen, daß
> einen Firma die gesetzlichen Rechtsansprüche nicht einhält!
Erst bist Du dran.
> > Soso. Wenn das Versicherungsunternehmen eine Versicherung
> > abschließt und der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, WER
> > ist dann Vertragspartner des Versicherungsunternehmens, WER
> > setzt seinen Wilhelm unter den Vertrag? Ahaaa!
> >
> Auch da bist Du also Ahnungslos! Es MÜSSEN sowohl Arbeitgeber
> als auch Arbeitnehmer oder andersrum Versicherungsnhemer und
> versicherte Person!
Ah ja. Schön dass Du noch mal bestätigt hast, dass der AG eben NICHT außen vor ist. Er ist sogar Versicherungsnehmer.
Ich muss übrigens auch ab und zu. Mann, Du bist aber heute hektisch.
> > Bravo, weil Selbstverständlichkeit. Wer hat behauptet, dass ein
> > Arbeitsvertrag etwas mit einer BAV zu tun hat und dass das im
> > Arbeitsvertrag stehen muss?
> >
> DU! Das hast Du oben auch nochmal wiederholt, als Du meintest,
> ich zitiere:
> Und wo bleibt der mehrfach angefragte Beleg auch nur EINER
> > Zeitarbeitsfirma, die so etwas vertraglich und realiter für
> > ihre Sklaven auch praktiziert?
Ah ja! Dieser meiner Sätze ist also gleichbedeutend mit der Behauptung ein Arbeitsvertrag hat etwas mit einer BAV zu tun und das muss im Arbeitzvertrag stehen.
Arndt'sche Logik. Ist heute wieder mal nicht Dein Tag, gell?
> Umgekehrt! Du mußt beweisen, daß sie gegen Gesetze verstoßen,
> ich sage sie halten sie ein!
Mach ich, wenn Du mir beweist, das praktizierte BAV die Regel bei Zeitarbeitsfirmen ist.
> > Von welchen "Vereinbarungen" redest Du jetzt wieder?
> > Die, die DU erwähnt hast ohne sie näher zu benennen...
Gell, wieder mal den Faden verloren ;-)
> > Hast Du es nicht gerade eben erst bestätigt - Zitat: "Die
> > Möglichkeit BAV zu betreiben hat der Arbeitnehmer aber in jedem
> > Fall (= Rechtsanspruch), er muß es nur selber beantragen."
> > Richtig, deswegen habe ich ja auch gesat, daß es dieser
> Vereinbarungen nicht bedarf, da sie gesetzlich zugesichert
> sind...
Herrlich, BAV bedarf keiner Vereinbarung, die fällt sozusagen gesetzlich vom Himmel.
Dann, mein Schlauer, dann verrate mir doch mal, was es ist, dass Versicherungsunternehmen, der AG als Versicherungsnehmer und der AN als Begünstigter nach Deinen Worten weiter oben unterschrieben haben. Eine Vereinbarung zur BAV kann es ja nicht sein, denn die bedarf - wie Du soeben sagtest, keiner Vereinbarung und fällt kraft Gesetz vom Himmel.
Also ehrlich, so schwach warst Du lange nicht.
> > Schön, ist nun der Arbeitgeber im Spiel oder nicht? Mit anderen
> > Worten: gibt es BAV ohne dass der Arbeitgeber involviert ist?
> > Wenn nein, was sollte Dein ganzes Geschwafel jetzt?
> >
> Nein, gibt es nicht, weil es recht lich nicht möglich ist!
Aaaha!
> > So, und wie hieß die Zeitarbeitsfirma doch gleich, die BAV für
> > ihre Sklaven abschließt?
> >
> Auch wieder falsch und dumm! Die Firma kann schon mal gar nicht
> für jemanden ohne dessen Zustimmung abschließen.
Klasse. WO habe ich doch gleich nochmal irgendwas von ZUSTIMMUNG erwähnt?
Gell, bei Dir ist es nachts meistens auch dunkler als draußen.
> > Ich glaube, ICH lege immer noch fest, unter welchen Bedingungen
> > ich zahle. Komm streng Dich an, die Karotte ist jetzt größer.
> > Jetzt geht's um 200 Euro! Ich will Dich wieder zappeln sehen.
> >
> 300 Euro für Dich, wenn Du mir beweist, daß die Erde schwanger
> ist...
> Ist genauso so ein Schund wie Du schreibst...
Och nö? Schon die 200 Euro in den Wind geschrieben? Schade.
> > Na das will ich doch hoffen. Einer, dem Du bei Weitem nicht
> > gewachsen bist. Weder im Differenzierungsvermögen, noch in
> > Logik, noch in Semantik und am wenigsten argumentativ.
> > Würde mich sehr wundern, wenn das jemand außer Dir anders sieht
> und belegt...
Der Brüller schlechthin! Das würde mich in der Tat auch sehr wundern.
Jaja, die vertrackten Arten, etwas negativ zu formulieren. Manchmal stolpert sogar ein arndt72 drüber (oder eigentlich sogar regelmäßig).
Nun beruhige Dich erst mal und lies unser beider zitierten Einlassungen noch mal.