Benutzer arndt1972 schrieb:
> > Sorry, kannst Du Deine Logik mal etwas näher erläutern? Du
> > sagst, man SOLL es anrechnen und dann forderst Du, dass sie es
> > NICHT tun müssen?
> > Ganz einfach: es gibt und sollte auch keine Pflicht zur
> Kinderarbeit geben. ABER WENN gearbeitet wird, dann muß dieses
> selbstverständlich auch angerechnet werden.
Ok, min Jung. Du hast recht. Man kann gar nicht so darwinistisch denken, wie es die HartzIV-Gesetzgebung hergibt. Ich hab noch mal nachgeschaut. Da wird tatsächlich ein Unterschied zwischen Ferienverdiensten von Nicht-HartzIV-Kindern (die alles behalten können, sofern es nicht "richtig dicke Kohle" ist) und dem von HartzIV-Kindern gemacht. Letztere dürfen nur 100 Euro verdienen, ohne dass den Eltern dafür was abgezogen wird.
Dann sind wir ja wirklich nicht mehr weit von indischen Verhältnissen entfernt.
Noch ein Grund mehr, diese unselige HartzIV-Gesetzgebung auf den Müllhaufen zu schmeißen.
> Wieder mal ist einer überfordert! Wo habe ich geschrieben, daß
> dies hier der Fall war? Ich habe gesagt, daß dieses generell
> gilt.
Sehr schön. Und was hat das mit dem Fall der konkreten Familie zu tun. Gar nichts, wie Du soeben selber zugegeben hast. Und warum diskutierst Du dann ständig um des Kaisers Bart, statt sich mal auf den konkreten Fall zu beziehen?
Warum bringst Du hier Freigrenzen ins Spiel, die mit der Ferienarbeit dieser Kinder nicht das Geringste zu tun haben?
Ist genauso wie mit Deinem abwitzigem Vergleich Deutschlands mit Dritte-Welt-Ländern. Wir sprachen über nichts anderes als Armut und Du fragst treudoof, WAS genau wir da gerade vergleichen.
> Es ist doch egal ob es für sie einen Unterschied macht oder
> nicht, es gelten für sie nun mal die gleichen Gesetze und recht
> wie für ALLE ANDEREN AUCH!
Gerade HIER gelten aber eben NICHT die gleichen Gesetze für alle. Denn die einen Kindern in "geordneten" Verhältnissen dürfen ihre Ferienknete behalten, den Armen hingegen wird wieder mal genommen. Das Fazit dieser Familie kann ich nur wiederholen: "Warum sollen die Kinder arbeiten, wenn wir es hinterher zum großen Teil wieder abgezogen bekommen." Wie ich schon sagte, tolles kontraproduktives Erziehungsziel der HartzIV-Gesetzgebung. Wer da einmal rein gerät, kann die Hände in den Schoß legen, da eigene Aktivität bestraft wird.
> Weil der DAX keine Aktie ist, sondern der Indize der 30
> größten deutschen Aktien (die übrigens immer wieder mal
> ausgetauscht werden).
Hatte ich doch gerade geschrieben, oder?...
> Sollte das Ganze direkt am Ende passieren, dann
> hat er davor i.d.R. sehr gut verdient.
Wohl kaum. Lies erst mal meinen Link über die fondsgebundene Rente. Dann setz noch mal neu an.
Aber ich zitiere gern für Dich: "Elf Jahre lang hat Frau B. ihre fondsgebundene Rentenversicherung bespart. 6750 Euro legte sie an, um im Alter eine schöne Zusatzrente zu haben. Pustekuchen."
Die gute Frau hat also durchaus langfristig angelegt. Und Du willst uns jetzt immer noch erzählen, sie hätte weniger, wenn sie das Geld stattdessen aufs Tagesgeldkonto gebracht hätte?
> Aber bei einem
> vernünftigen Anbieter kommt es eben nicht dazu.
So vernünftig, wie die Zockerbanker im letzten Jahr? Scheint nicht viel zu helfen, die Vernunft, wenn si viel Gier im Spiel ist.
> > Hatte ich gerade in einer anderen Antwort geschrieben, wohin
> > man sich die Garantien stecken kann und was die am Ende wert
> > sind.
> >
> Meinst Du, aber wie gesagt, Du hast keine Ahnung! Denn diese
> Garantien sind teilweise genausoviel wert wie die
> Einlagensicherung, da sie von gleicher Stelle kommen!
Fein, dass Du mich bestätigst. Nur noch mal zur Erinnerung. Wir sprachen gerade von Deinen Garantien der Fondsanlagen. Ich geb Dir natürlich recht, dass die genau so viel - oder eher genau so wenig wert sind, wie die Einlagensicherung, davon abgesehen, dass auch das schon wieder zwei Paar Schuhe sind. Ersteres garantiert eine lächerliche Verzinsung, die mit Leichtigkeit von jedem Tagesgeldkonto getoppt wird, womit für risikoscheue Anleger sich das schon erledigt haben sollte, während das zweite eine Garantie für die Spareinlagen der Bürger der angeschlossenen Banken selbst sind. Was DIE Garantie im Ernstfall wert ist, ist schon rein logisch leicht zu verstehen. Falls Du meinen Beitrag an Monika nicht gelesen hast, darfst Du selbst nachrechnen:
http://www.teltarif.de/forum/s33359/1-322.html
Ist übrigens ein kleiner Fehler drin. Statt 3,5 muss es "die anderen 2,5 Kunden" heißen.
> > Sehr schön. Und wenn sich der Kurs in den 20 Jahren mies
> > entwickelt hat und Du im schlimmsten Fall bei mehr
> > Höchstständen als Niedrigkursen gekauft hast, was kommt dann
> > gemäß unserem Dicken am Ende bei raus? Eben!
> >
> Diesen Fall gab es aber in über 130 Jahren Finanzgeschichte
> noch nicht...
Ja, die letzte große Finanzkrise ist auch schon 80 Jahre her. Und das fondsgebundene Renten nichts wert sind, kommt heute sogar tagtäglich vor.
> > > Wieder mal eine interessante Argumentation von Dir. DU
> > > programmierst hier immer den Staatsbankrott.
> > Gaaanz kleine Korrektur. An DEN Computern saßen zur Abwechslung
> > mal nicht die Linken, sondern überforderte BWL-Schnösel. Denen
> > haben wir die aktuelle Situation zu verdanken. Da können wir
> > alle noch beten, dass es NICHT zum Staatsbankrott kommt.
> > > Du hast aber behauptet, daß der nicht mehr fern ist!
Wo bitte schön?
> Ich habe
> nicht von verursacht geschrieben...
Nein? Wie ist dann Deine Aussage zu verstehen, ich "programmiere" den Staatsbankrott?
> Lesen und Verstehen, Deine alte Schwäche...
Wohl eher die Deine.
> Weil Du hier meinst die Staatspapiere und Tagesgelder mit
> staatlicher Garantie seien sicher!
Sicher ist höchstens, dass ich sterben werde. Allerdings im Vergleich zu Aktien kann man Tagesgeld mit ruhigem Gewissen als sicher einstufen.
> Ach so, ein Zeitarbetier ist kein Arbeitnehmer?!
Süß! Auch mit Verdrehen kommst Du auf keinen grünen Zweig. Ein Zeitarbeiter ist immer Arbeitnehmer, aber ein Arbeitnehmer ist nicht immer Zeitarbeiter.
Ist ungefähr so wie das Pferd, dass immer ein Tier ist, aber nicht jedes Tier ist ein Pferd. Vielleicht ist dieses Niveau eher angemessen.
> Wie gesagt waren, soweit ich weiß, gibt es mittlerweile keine
> einzige Branche ohne Öffnungsklausel, da drängen nämlich die
> Gewerkschaften selber drauf.
Wohl kaum, wenn man sich betrachtet, um was es bei den Klauseln meistens geht.
> Aber auch wieder mal ein nett und
> zu gleich dummer Versuch! seit wann unterliegen Zeitarbeiter
> einem Tarifvertrag?! Genau das ist doch Dein Kritikpunkt!
Nein, mein Kritikpunkt ist, dass Zeitarbeiter für die Einsatzfirmen schon deshalb billiger kommen, weil sie keinerlei betriebliche Vergünstigungen (u.a. betriebliche Altersvorsorge) für die modernen Sklaven aufbringen müssen.
> > > Daraus entnehmen wir 2 Aussagen: erstens zeig mir mal einen
> > Arbeitsvertrag eines Zeitarbeiters (den er ja mit seinem
> > Sklavenhändler abschließt), der so eine betriebliche
> > Altersvorsorge vorsieht,
> > Das muß er nicht, da er einen Rechtsansprch darauf hat!
Ok, nochmal zurück auf Anfang: Die betriebliche Altersvorsorge kommt nicht automatisch per Gesetz vom Himmel, sondern es müssen in den Firmen entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen werden, WENN es der Beschäftigte fordert. Und nun wiederhole ich meinen Satz: Zeig mir mal einen Arbeitsvertrag eines Zeitarbeiters, der so eine betriebliche Altersvorsorge vorsieht.
> > zweitens ist es scheinbar möglich,
> > dass Beschäftigte (hier namentlich die des Öffentlichen
> > Dienstes) eben DOCH von der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung
> > ausgeschlossen waren.
> > Du sagst richtig, waren. Aber wieder Eigentor! Die unterliegen
> ja nicht der Zeitarbeit und sind tariflich abgesichert.
Kein Eigentor, weil die Aussage nur belegen sollte, dass TROTZ gesetzlichen Anspruchs eben KEINE entsprechende Entgeltumwandlung stattfand - und das SOGAR bei Nicht-Zeitarbeitern. Wieviel Wert ist dann erst dieser Anspruch BEI den Zeitarbeitern. Jetzt die Logik verstanden?
> > die 100 Euro hätte es aber nur
> > gegeben, wenn der Einsatzbetrieb die anbieten muss,
> > Das muß er doch!
Muss er nicht, weil nicht ER der Vertragspartner des Zeitarbeiters ist, sondern dessen Sklavenhändler. Der Zeitarbeiter ist DORT angestellt, nicht im Einsatzbetrieb.
Du scheinst das gesamte Prinzip Zeitarbeit noch nicht verstanden zu haben.
> > steht in Deiner zweiten Quelle oben: "Dies bedeutet für
> > den Arbeitgeber, dass er eine arbeitnehmerfinanzierte
> > betriebliche Altersversorgung einführen muss, sobald ein
> > Arbeitnehmer dies verlangt."
> > Damit lieferst Du selbst die Begründung. Vielleicht zahlst Du
> dann ja jetzt...
Nein, denn wir haben soeben mühevoll gelernt, WER der Arbeitgeber des Zeitarbeiters ist.
> Jetzt such Dir aus, ob ein Zeitarbeiter ein Arbeiter,
> Angestellter oder arbeitnehmerähnliche Person ist!
> Das ist 100%tig eindeutig!
> Zahlen mein Lieber!
Mach ich, wenn der Arbeitgeber des Einsatzbetriebes der Vertragspartner des Zeitarbeiters ist. Glaubst Du wirklich, ich formuliere meine Bedingungen für die 100 Euro so wenig wasserdicht? Du musst nur genau lesen, wie die lauten. Ist immer wieder spaßig, Dir die Karotte dicht vor die Nase zu hängen und dann Deine verzweifelten Zappeleien zu beobachten. So formulierungsfest wie Du bin ich schon lange. Da gehört auch nicht viel dazu.
> Aber Du erzählst uns gleich, daß ein Zeitarbeiter ja nicht in
> die gesetzliche Rente einzahlt, oder?! Komm, blamiere Dich!
Nein, dass überlass ich Dir.