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Forum zu:  Detmold: Frau wegen Abo-Betrug im Internet angeklagt
Thread:  Wo ist die Grenze zum Betrug?
  1 von 1  
Beitrag:  8 von 10  [ < ][ > ]
Name:  Spardoktor
Datum / Zeit:  28.02.2009 11:25

Beitrag:
Eine Kündigung oder ein Widerruf wird erst dann wirksam, wenn der Empfänger von dessen Inhalt die Möglichkeit nehmen konnte, Kenntnis davon zu nehmen.

Bei einem Einschreiben mit Rückschein darf der Postbote wirklich jedem der diesen Zettel unterschreiben möchte den Brief aushändigen. Also dem erstbesten der die Tür aufmacht.
Damit ist der Brief nicht in den Zustellbereich des Empfängers gelangt.

Gesetz und Logik klaffen halt manchmal auseinander. Denn zum persönlichen Zustellbereich gilt der Briefkasten.
Wenn also der Postbote unterschreibt den Brief eingeworfen zu haben, hat der Brief den persönlichen Zustellbereich des Empfängers erreicht. Wahrscheinlich weil davon auszugehen ist, dass nur er oder ein von ihm benannter Postbevollmächigter den Briefkasten öffnen kann. Wenn dieser Postbevollmächtigte den Brief verlegt, dann hat er ein Problem.

Als eine andere Möglichkeit gibt es noch das Einschreiben Eigenhändig. Dann darf der Postbote den Brief nur dieser bestimmten Person aushändigen oder bei Firmen einer Person die eine Vollmacht nachweisen kann. Ist teuer würde aber auch gehen.

Mit anderen Worten selbst ein Standardbrief wurde eher als zugestellt gelten als dieses Einschreiben mit Rückschein. Leider ist es mit der Nachweismöglichkeit etwas schlecht.

Den Zeugen braucht man, damit man nachweisen kann das wirklich ein Brief mit dem benannten Inhalt versandt wurde. Man kann ja auch einen Brief mit einem anderen Inhalt versandt haben.

Theoretisch würde es sogar auch reichen wenn dieser Brief eingetütet wird und man mit diesen Zeugen zur Post geht und ihn als Standardbrief absendet, denn laut Gesetz muß man eine zuverlässige Versandtmethode wählen, die die Möglichkeit bietet den Empfänger von Kündigung oder Widerruf in Kenntnis zu setzen. Ein Standardbrief der Deutschen Post gilt als dies. Und dieser wird dann in den Briefkasten (persönlicher Zustellbereich) eingelegt.

Aber mit Einschreiben Einwurf hat man dann doch einen besseren Nachweis in der Hand. Und mit 2,15 € auch noch erheblich günstiger. Zustellung per Gerichtsvollzieher auch eine lustige Idee aber doch erheblich teurer.

Im Regelfall bei seriösen Unternehmen wird eine Kündigung sogar per Standardbrief ohne Probleme und Murren anerkannt.

Aber solche Unternehmen werden natürlich erstmal alles versuchen um Geld vom Kunden zu bekommen.

Am einfachsten ist es um die Verschenke- und Gratisseiten einen Riesenbogen zu machen. Und als erstes die AGB lesen. Das spart viel Schreibarbeit

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· RE: Wo ist die Grenze zum Betrug? garfield 28.02.2009 12:58

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· Wo ist die Grenze zum Betrug? garfield 23.02.2009 20:23
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