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Thread:  Was ist mit dem Gericht?
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Beitrag:  189 von 192  [ < ][ > ]
Name:  wernerd
Datum / Zeit:  24.12.2008 12:27

Beitrag:
Hallo Mitril und vielen Dank für den langen Beitrag, den ich leider eben erst bemerkt habe!

Benutzer Mitrill schrieb:

> Nebenbei bemerkt, haben die Richter (Judikative) und Polizei
> (Exekutive) mit den Justizministern und Innenministern (sowohl
> auf Bundes- wie auch auf Landesebene) denn nicht Vorgesetzte
> die im Bundestag bzw. jeweiligem Landtag (Legislative) sitzen?

Die Minister und Polizei gehören zur Exekutive, von daher stimmt die Aussage in Hinblick auf die Polizei. Bei den Richtern ist es allerdings nicht so, dass die Justizminister eine Vorgesetztenrolle einnehmen. Dies ist Ausdruck der Gewaltenteilung.


> Ich bin der Meinung, dass es häufig Gerichte gewesen sind, die
> mit ihrer Rechtsprechung positive Dinge für den Erhalt der
> Demokratie getan haben. Hier sind insbesondere die
> Sozialgerichte, der Bundesgerichtshof, selbstverständlich das
> Bundesverfassungsgericht und auch viele Oberlandesgerichte zu
> nennen, die immer wieder die teilweise geradezu erschreckende
> Inkompetenz der sogenannten "Volksvertreter" im
> Bundestag korrigieren müssen um das Schlimmste zu verhindern.

Stimmt genau! Das wollte ich auch nicht in Frage stellen. Allerdings ist es so, dass in anderen Staaten munter darüber diskutiert wird, ob die Gerichte tatsächlich die letzte Instanz sein müssen, die über die Rechtmäßigkeit von Gesetzen entscheiden. Hierzulande haben wir damit anscheinend kein Problem, da die Gerichte häufig Rechte erweitern, was ja zufriedenstellend ist. Ein Problem erwächst dann, wenn ein Gesetz, das Rechte begründet, aufgehoben werden müsste, da es beispielsweise dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Nehmen wir zum Beispiel an, ein Gesetz regelt die Möglichkeit der Heirat zwischen Mann und Frau, aber nicht zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern. Ein Gericht könnte nun zu der Überzeugung kommen, dass dies den Gleichheitsgrundsatz verletzt und das Gesetz in der Folge aufheben. Das Schlimme daran wäre, dass das Gericht die Verwaltungsgrundlage für sämtliche Eheschließungen ausräumen würde! Damit wäre niemandem geholfen. Das Gericht müsste also gleichzeitig Regeln erlassen, unter welchen Umständen Eheschließungen möglich sind. Aber damit würde es in die ureigene Kompetenz des Gesetzgebers eingreifen und die Gewaltenteilung wäre verletzt, denn schließlich muss der Gesetzgeber über solche Inhalte entscheiden.

Das Problem ist außerdem, dass viele Rechte interpretationsbedürftig sind. Man kann diese Interpretation und die finale Entscheidung darüber den Gerichten überlassen, allerdings heißt dies, dass man einer kleinen Gruppe ausgewählter Fachleute die Entscheidung über sehr weitreichende, teilweise philosophische Fragen überlässt. Manche wichtige Entscheidungen sind meiner Ansicht nach beim Parlament besser aufgehoben. Damit will ich nicht die Gewaltenteilung in Frage stellen oder die Legitimität des Bundesverfassungsgerichts. Ich finde es nur bedenklich, dass das Gericht in jeglichen Punkten frei entscheiden kann, wie weit seine Entscheidungskompetenz reicht. In anderen Staaten (zB Kanada) existiert die Möglichkeit für den Gesetzgeber, Gerichtsentscheidungen durch eine explizite Parlamentsentscheidung zu überstimmen. Dies hat dort ebensoviele Anhänger wie Gegner und ich befinde mich in dem Dilemma, beiden Seiten etwas abgewinnen zu können.

> Ich hoffe Ihre Frage war nicht ernst gemeint und sollte nur als
> Diskussionsansatz dienen !!!

Sie war schon ernst gemeint, war jedoch vielleicht ketzerischer ausgedrückt als es hätte sein müssen. Es ging mir lediglich darum, einmal den unbedingten Gehorsam aller Institutionen dem BVerfG gegenüber zu hinterfragen.

> Nur um etwaigen Fragen zuvor zu kommen:
> + Ich bin kein Richter!

Ich auch nicht.

> + Ich komme aus "dem Westen"!

Ich auch.

> + Ich wähle nicht "Die Linke!" und habe auch nicht
> vor das jemals zu tun!

Ich auch nicht.

> + Ich habe den Wehrdienst vollständig absolviert und keinen
> Antrag auf Wehrdienstverweigerung gestellt!

Ich schon.

> + Ich bin gegen das Abschießen von Passagiermaschinen
> (garantiertes Töten von Menschen um etwaiges getötet werden von
> Menschen zu verhindern)!

Ich auch.

> + Ich lehne eine Heranziehung der Deutschen Bundeswehr zu
> polizei-ähnlichen Zwecken ab!

Ich auch.

> + Ich empfinde mich als ein Befürworter der Demokratie und
> plädiere dafür sie zu bewahren!

Ich auch!

Schöne Feiertage,
Werner

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Beiträge in diesem Thread:

· Was ist mit dem Gericht? wernerd 17.11.2008 13:44
.· RE: Was ist mit dem Gericht? Mitrill 18.11.2008 23:57
..· RE: Was ist mit dem Gericht? wernerd 24.12.2008 12:27

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre