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Thread:  TV-Gebühr auch für PC
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Beitrag:  6 von 7  [ < ][ > ]
Name:  zednatix
Datum / Zeit:  26.10.2008 17:03

Beitrag:
Die Angaben im Beitrag scheinen nicht zu stimmen. Denn hat man einen PC mit TV-KArte muss man dafür genau so viel zahlen wie für einen Fernseher. Man spart also nichts, es sei denn man nutzt ausschließlich die online angebotenen TV-Inhalte.


siehe hier:

Computer mit TV-Karte gelten als Empfangsgerät

Computerbesitzer, die keine Rundfunkgeräte zu Hause haben, müssen nach derzeit geltendem Recht dann GEZ-Gebühren bezahlen, wenn sie zum Beispiel eine TV-Karte in ihrem Rechner eingebaut haben. "Wenn ein Bauteil im Computer den Empfang von Fernseh- oder Radiosignalen ermöglicht, gilt der Rechner als Empfangsgerät", sagt Tassilo Forchheimer von der ARD-Pressestelle."

Fällig werden dann diesselben Gebühren, die auch Besitzer von konventionellen Geräten zahlen müssen: Für Fernseher und Radio liegt der Gebührensatz derzeit bei 17,03 im Monat. Wer nur Radio empfängt, muss 5,52 Euro zahlen.

Etwas komplizierter wird die Lage ab dem Jahr 2007, wenn auch Computer mit Internetanschluss gebührenpflichtig werden. Dann sollen die GEZ auch diejenigen zur Kasse bitten, die zu Hause keinen Fernseher dafür aber einen Rechner mit DSL-Anschluss oder Modem haben.

http://www.netzwelt.de/news/72966-gez-fuer-computer-wer-wann.html

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· TV-Gebühr auch für PC zednatix 26.10.2008 17:03

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre