 |
Forum: Bundeskartellamt untersucht Paypal-Pflicht bei ...
|
 |
 |
 |
 |
Beitrag:
Benutzer ronfein schrieb:
> Falls der Kontoinhaber vom Banking-Trojaner weiß, ist er i.d.R. > auch für die entstandenen Schäden haftbar. Deiner Logik > folgend, ist das bei Nutzung von sofortüberweisung.de dann auch > so.
genaus - und da es dir weder bei deinem browser noch bei der Software bei sofortueberweisung klar ist ob darin ein Trojaner verborgen istschliesst sich der Kreis.
> Banken akzeptieren das i.d.R. nur wenn der Kunde selbst von der > Sicherheit überzeugt ist, d.h. es ist dann kein "bekannt > kompromittiertes System".
eben - und aus dem Grund erscheint die Klage von giropay gleich in einem anderen Licht. es ist nämlich nicht ersichtlich ob die Software dort tatsächlich von trojanern vereucht ist.
Anzeige:
Beiträge in diesem Thread:
|
 |
 |
my teltarif |
 |
|
|
|

|